FAQs für Gläubiger

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Wie komme ich an mein Geld? 

Ein Unternehmen, das mir Geld schuldet, ist insolvent. So können Sie Ihren Anspruch gegenüber ihm geltend machen: Die Forderung muss beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Im Laufe des Verfahrens erhalten Sie dann Ihre Forderung bzw. einen gewissen prozentualen Anteil bezahlt. Jeder Insolvenzgläubiger erhält dieselbe prozentuale Quote, unabhängig davon, wie hoch seine Forderung ist. 

Wie muss ich meine Forderung anmelden?

Aufforderung innerhalb einer bestimmten Frist zur Forderungsmeldung beim Insolvenzverwalter (im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts) 

Ich habe die Frist verpasst, meine Forderung anzumelden. Was muss ich tun?

Dies ist nicht allzu problematisch. Forderungen sind bis zum Schlusstermin zu berücksichtigen.  

Was ist zu tun, wenn mein Unternehmen keine Aufforderung zur Forderungsmeldung bekommen hat? 

Sofern Ihr Unternehmen keine Aufforderung zur Forderungsanmeldung erhalten hat, ist es ratsam die Forderung in Eigeninitiative dem Insolvenzverwalter zu melden. Wichtig für Sie: Es ist wichtig zu handeln, dann wenn die Forderung nicht gemeldet wird, wird sie vom Insolvenzverwaltern nicht berücksichtigt. 

Was ist zu beachten, wenn ich als Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen möchte? 

Möchte nun ein Gläubiger den Insolvenzantrag stellen, so ist dies nur dann zulässig, wenn er bestimmte Anforderungen erfüllt.  
Er muss: 
  • Unterlagen zum Nachweis der Forderung, wie z.B. Rechnungen vorlegen und  
  • darlegen können, dass der Schuldner diese nicht bezahlen kann; ausreichend dafür ist z.B. das Protokoll eines Gerichtsvollziehers über einen erfolglosen Pfändungsversuch oder die eidesstattliche Versicherung des Schuldners über seine Vermögenssituation. 

Welche Unterlagen muss ich für die Forderung an den Insolvenzverwalter einreichen? 

Es ist keine bestimmte Form für die Meldung vorgeschrieben. Zum Teil sendet der Insolvenzverwalter mit der Aufforderung der Forderungsmeldung auch entsprechende Formblätter mit. 
Grundsätzlich sollte die Forderungsmeldung folgende Punkte enthalten: 
  • Art der Forderung, wie z.B. Geldforderung 
  • Höhe der Forderung 
  • Rechtsgrundlage der Forderung, wie z.B. Kaufvertrag 
  • Belege in Form einer Kopie 
Achtung:  Sofern es sich um keine Geldforderung handelt, ist statt der Höhe der Forderung mit Gegenwert anzugeben. Zinsen können nur bis zum Tag der Insolvenzeröffnung berücksichtigt werden.