FAQs Insolvenzrecht

Sie Fragen – wir antworten. Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Fachbegriffe und Prozesse rund um die Insolvenz zusammengestellt. 

Was ist Insolvenz?

Wann liegt ein Insolvenzgrund vor?
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, eine solche Zahlungsunfähigkeit droht oder wenn jemand überschuldet ist, dann wird von Insolvenz gesprochen. Ein Insolvenzgrund liegt also vor, wenn ein Unternehmen z.B. Rechnungen nicht mehr bezahlen, Kredite nicht zurückzahlen, oder eine entsprechende Steuernachzahlung etc. nicht mehr begleichen. Kurz, es kann seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
Wo liegt der Unterschied zwischen drohender Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?
Zahlungsunfähigkeit
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr begleichen kann.
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, Rechnungen in dem Moment zu bezahlen, in dem sie fällig sind.
Überschuldung
Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Unternehmens bestehende Geldforderungen nicht mehr deckt.

Wer kann welches Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen?
Wer?
Insolvenzverfahren
Natürliche Person
(Einzelunternehmen, GbR)
Regelinsolvenzverfahren
Für alle Unternehmen gilt, dass sie das Regelinsolvenzverfahren durchführen müssen, unabhängig davon, ob sie Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Selbständige oder Freiberufler sind.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht offen für Privatpersonen ohne selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit offensteht, wie auch ehemals Selbständigen offen, sofern diese im Zeitpunkt der Eröffnung weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. 
Nachlassinsolvenzverfahren
Die Nachlassinsolvenz ist ein Verfahren zur Begrenzung der Haftung eines Erben für die Schulden, die ein Verstorbener dem Erben hinterlassen hat. 
Juristische Person
(GmbH, AG)
Regelinsolvenzverfahren
Für alle Unternehmen gilt, dass sie das Regelinsolvenzverfahren durchführen müssen, unabhängig davon, ob sie Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Selbständige oder Freiberufler sind. 
Eigenverwaltungsverfahren
Bei der Eigenverwaltung behält der Unternehmer die Leitung. Ihm wird ein Sachwalter zur Seite gestellt. Dieser hat weniger Befugnisse als ein Insolvenzverwalter. Er kann z.B. keine Geschäfte führen. 
Sinnvoll ist eine Eigenverwaltung dann, wenn es zum einen auf die Fachkenntnisse der bisherigen Geschäftsleitung ankommt, eine zeitraubende Einarbeitung des Insolvenzverwalters vermieden werden und das Unternehmen saniert und fortgeführt werden soll.
Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren stellt eine besondere Variante der Eigenverwaltung dar. Ein Unternehmen kann unter den Schutzschirm schlüpfen, wenn absehbar ist, dass es demnächst seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann und deshalb die Zahlungsunfähigkeit droht. Ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig, scheidet hingegen ein Schutzschirmverfahren aus.

Wie läuft ein Insolvenzantrag ab?

  1. Wann kann/muss ich einen Insolvenzantrag stellen?
    Einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können der Unternehmer selbst oder seine Geschäftspartner, aber auch Banken, Finanzämter, Krankenkassen stellen.
  2. Wo stelle ich den Antrag?
    Beim zuständigen Amtsgericht am Geschäftssitz des Unternehmens. Dort gibt es auch die entsprechenden Antragsformulare. Hier können Sie einsehen, wer für Sie zuständig ist. Achten Sie hier auf die Fristen, dass Sie die Insolvenz nicht verschleppen. 
  3. Wie stelle ich den Antrag?
    Schriftlich mit entsprechenden Formularen, beispielsweise beim Amtsgericht Augsburg.

Wie sieht ein Insolvenzverfahren aus?

  1. Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
    → Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht
    → Nach etwa drei Monaten: Entscheidung, ob Verfahren eröffnet oder abgelehnt wird.
  2. Was passiert, wenn das Verfahren eröffnet wird?
    Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, übernimmt der Insolvenzverwalter die Geschäfte. Sein Hauptziel liegt darin, noch offenen Forderungen gegenüber anderen Unternehmen möglichst weitgehend zu begleichen. Dazu kann der Insolvenzverwalter den Betrieb sanieren, Teile des Unternehmens verkaufen, oder den Betrieb komplett auflösen.
  3. Was passiert wenn das Verfahren mangels Masse abgelehnt wird?
    Das Verfahren wird abgelehnt, weil zu wenig Mittel da sind, die Kosten des Verfahrens zu decken. Folge ist, dass die/das
    → GmbH aufgelöst und aus dem Handelsregister gelöscht wird.
    → Einzelunternehmen im Schuldnerverzeichnis eingetragen wird. Eventuell auch Entzug der Zulassung, Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung.
Achtung: Aufgrund der Corona Pandemie ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31. Dezember 2020 verlängert worden, sofern der Insolvenzgrund ist, dass das Unternehmen überschuldet ist.