Internet und Recht

Widerrufsrecht des Verbrauchers beim Onlinekauf

1. Achtung: Änderungen beim Widerrufsrecht seit dem 28.Mai 2022

Im Zuge des sog. „New Deal for Consumers“ gibt es Änderungen beim Widerrufsrecht seit dem 28. Mai 2022.
Es gibt Änderungen beim: 
  • Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren
  • Widerrufsrecht für Dienstleistungen
  • Widerrufsrecht für digitale Inhalte
  • Wertersatz im Falle des Widerrufs


Änderungen im Detail:

  • Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
    Bislang war es umstritten, ob die Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer des Online-Händlers enthalten muss oder nicht. Dies wurde nun geklärt. Seit dem 28. Mai 2022 muss der Online-Händler zwingend in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer angeben.
  • Widerrufsmöglichkeit mittels Fax nicht mehr verpflichtend
    Aus der Musterwiderrufsbelehrung und dem Musterwiderrufsformular wird die Möglichkeit gestrichen, dass der Widerruf mittels Fax erklärt werden kann. 
  • Änderungen bei den Erlöschungsgründen bei Dienstleistungsverträgen
    Bei Dienstleistungsverträgen erlischt das Widerrufsrecht

    a) bei einem Vertrag mit einem Endverbraucher, der nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet ist, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.

    b) bei einem Vertrag mit einem Endverbraucher, der zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wurde und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt.

    Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger, wie z.B. einer CD gespeichert sind, erlischt das Widerrufsrecht
    a) bei einem Vertrag, der der den Endverbraucher nicht zur Zahlung des Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Erfüllung des Vertrags begonnen hat.

    b) bei einem Vertrag, der den Endverbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung zu vorstehendem Punkt mit Beginn der Erfüllung des Vertrages sein Widerrufsrecht erlischt und der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung nach § 312 f BGB zur Verfügung gestellt hat.
  • Änderungen beim Wertersatz
    a) Wertersatz bei Waren
    Der Endverbraucher hat Wertersatz zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Untergang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war und der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet hat.

    b) Wertersatz bei Dienstleistungen
    Der Endverbraucher hat Wertersatz zu leisten, wenn der Endverbraucher vom Unternehmen ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, der Endverbraucher dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und der Unternehmer den Endverbraucher ordnungsgemäß über sei Widerrufsrecht unterrichtet hat.

    Beachte: Der Anspruch auf Wertersatz ist allerdings nur dann vorgesehen, wenn der Dienstleistungsvertrag auch die Zahlung eines Preises durch den Endverbraucher vorsieht.

    c) Wertersatz bei digitalen Inhalten
    Hier ist kein Wertersatz durch den Endverbraucher zu leisten.

    Beachte: Werden noch Muster (Stand vor dem 28. Mai 2022) verwendet führt das dazu, dass die Widerrufsfrist für Verbraucher nicht mehr 14 Tage beträgt, sondern dass der Onlineeinkauf auch noch nach 12 Monaten und 14 Tagen widerrufen werden kann. Ferner drohen dem Onlinehändler kostenpflichtige Abmahnungen. 

2. Einführung

Jedes Unternehmen, das über das Internet Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher vertreibt, muss diese über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informieren. Gegenüber gewerblichen Kunden besteht diese Pflicht nicht. Das Recht zum Widerruf bedeutet, dass der Verbraucher den online geschlossenen Vertrag innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist rückgängig machen kann. 

3. Ausnahmen vom Widerrufsrecht

In § 312 g Abs. 2 BGB sind die Ausnahmen aufgezählt, bei denen der Verbraucher trotz eines Kaufes über das Internet kein Recht zum Widerruf hat.
Kein Widerrufsrecht besteht zum Beispiel bei:
Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
 - Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
 - Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
 - Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
 - Verträgen zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat
 - Bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
 - Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen
 - Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht
 - Verträgen, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung)
Beachte: Der Unternehmer muss den Verbraucher in den oben genannten Fällen darauf hinweisen, dass kein Recht zum Widerruf besteht.

4. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Dienstleistungen: 

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Unternehmer die vertraglich vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und bestätigt hat, dass er weiß, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung vorzeitig erlischt. 
Beweisen, dass Vorfeld der Verbraucher informiert wurde, dass bei vollständiger Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist dieses vorzeitig erlischt, muss der Unternehmer. 

Digitalen Inhalten: 

Bei Kauf von digitalen Inhalten, wie zum Beispiel beim Kauf eines E-Books erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf und er die Kenntnis davon hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert. 
Beweisen, dass Vorfeld der Verbraucher informiert wurde, dass bei vollständiger Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist dieses vorzeitig erlischt, muss der Unternehmer.

5. Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist innerhalb Europas einheitlich 14 Tage. 
Sie beginnt: 
  • bei der Lieferung von Waren mit den tatsächlichen Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1a BGB)
  • bei der Bestellung von mehreren Waren und getrennten Lieferung der Waren oder bei Lieferungen in mehreren Teilen mit Erhalt der letzten Ware/Teillieferung (§ 356 Abs. 2 Nr. 1b,c BGB)
  • bei der regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum mit dem Erhalt der ersten Teillieferung (§ 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
  • bei Dienstleistungen mit Vertragsabschluss
Sofern der Unternehmer den Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat, erlischt dieses spätestens 12 Monate und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB). Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 


6. Form und Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung

Der Unternehmer muss den Verbraucher über das Bestehen beziehungsweise Nichtbestehen seines Widerrufsrechts sowie den Beginn usw. des Widerrufsrechts informieren. Wichtig ist dabei, dass die Widerrufsbelehrung deutlich gestaltet ist und dem Verbraucher seine wesentlichen Rechte deutlich macht. Dabei ist vom Gesetzgeber keine bestimmte Form vorgeschrieben. Empfehlenswert ist es dazu die Muster-Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular des Gesetzgebers zu verwenden. 
Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sollten dem Verbraucher zusätzlich zur Information auf der Internetseite auf einem dauerhaften Datenträger, wie zum Beispiel E-Mail spätestens bei der Lieferung der Ware zur Verfügung gestellt werden (§ 312 f Abs. 2 BGB).
Im Zweifelsfall trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass er den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat.

7. Platzierung der Widerrufsbelehrung auf der Internetseite

Der Unternehmer hat dem Verbraucher die Informationen über das Widerrufsrecht in klarer und verständlicher Form zur Verfügung zu stellen. Empfehlenswert ist es daher für Online-Shops eine für alle einsehbare Widerrufsbelehrung auf der Internetseite bereit zu stellen. Beispielsweise kann der Unternehmer die Informationen über das Widerrufsrecht mittels einem auf der Startseite beziehungsweise von jeder Seite aus einsehbaren eindeutigen Link mit der Bezeichnung „Widerrufsrecht“ einstellen. 
Spätestens auf der Bestellseite müssen die Informationen über das Widerrufsrecht jedoch mittels eines eindeutig bezeichneten Links aufgerufen werden können. 

8. Folgen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Informiert der Unternehmer den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das bedeutet, dass der Verbraucher auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist den Vertrag widerrufen kann. Allerdings besteht dieses Recht nicht unendlich lange. Spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen erlischt die Möglichkeit des Widerrufs.
Eine zusätzliche Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sein. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt „Abmahnung“.

9. Folgen des Widerrufs

Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Das bedeutet, der Unternehmer hat dem Verbraucher den Kaufpreis zurück zu erstatten und der Verbraucher muss dem Unternehmer die Ware zurückschicken. Dabei hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, § 357 Abs. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Allerdings gilt dies nur dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher im Vorfeld davon unterrichtet hat.

10. Wertverlust der Ware

Ist es in Folge des Widerrufs zu einem Wertverlust der Ware gekommen, so hat der Verbraucher diesen dem Unternehmer zu ersetzen, wenn dieser auf den Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware hinausgeht. Zudem muss der Unternehmer den Verbraucher im Vorfeld ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht unterrichtet haben.

Informationen zum Thema Widerrufsrecht erhalten Sie auch in unserem Artikel „Fernabsatzverträge“
Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: Mai 2022