Technologieförderung

Der Innovationsgutschein Bayern

Der Innovationsgutschein Bayern unterstützt kleine Unternehmen, mit weniger als 50 Mitarbeiter und mit Sitz in Bayern, bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer bzw. deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technologischer Innovationen.
Sie haben ein kleines Unternehmen mit Sitz in Bayern? Sie wollen eine innovative Idee verwirklichen und daraus etwas Großes machen? Sie können sich aber weder eigenes Personal für Forschung und Entwicklung noch externe Dienstleistungen für zum Beispiel Konstruktionsleistungen, für den Prototypenbau oder für Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik leisten? Hier hilft der Innovationsgutschein Bayern. Mit dem Gutschein können Sie aus Ihrer Idee heraus neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und umsetzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, zum Beispiel:
  • Machbarkeitsstudien, Werkstoff- und Konzeptstudien im Vorfeld von Entwicklungen
  • Konstruktionsleistungen
  • Prototypenbau und Design-Entwicklung
  • Produkttest zur Qualitätssicherung und zur Produktsicherheit
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründerinnen und -gründer.
Das antragstellende Unternehmen darf dabei einschließlich etwaiger verbundener Unternehmen höchstens 49 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatzsumme oder -bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro ausweisen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Innovationsgutschein-Varianten
Ein Innovationsgutschein kann in den Varianten Standard oder Plus beantragt werden.
Der Innovationsgutschein Standard unterstützt bei der Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und technischer Dienstleistungen. Die maximal geförderten Ausgaben betragen 30.000 Euro. Die Förderquote beträgt zwischen 40% und 60%.
Der Innovationsgutschein Plus ist als Ausnahme für besonders innovative, technologieorientierte Vorhaben vorgesehen. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen hierbei mindestens 30.000 Euro betragen; die maximal geförderten Ausgaben liegen bei 80.000 Euro. Die Förderquote beträgt bis zu 60%. Um einen Innovationsgutschein Plus beantragen zu können, muss zwingend eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung beauftragt werden. Außerdem muss nach Durchführung und Abschluss des Vorhabens eine Veröffentlichung auf der Unternehmens-Homepage erfolgen.
Sie sollten auf jeden Fall zunächst den Kontakt zum zuständigen Projektträger Bayern Innovativ aufnehmen und Ihr geplantes Vorhaben besprechen, bevor Sie einen Antrag für einen Innovationsgutschein Plus stellen.
Mehrfachnutzung
Der Innovationsgutschein kann mehrfach genutzt werden. Es empfiehlt sich daher, größere Entwicklungsvorhaben in einzelne Arbeitspakete zu unterteilen und diese über separate Innovationsgutscheine nacheinander abzuarbeiten. Innerhalb von zwei Jahren können bis zu drei Innovationsgutscheine bewilligt werden. Die Doppelförderung eines Projekts ist aber immer ausgeschlossen.
Weitere Information
Mehr zum Innovationsgutschein erfahren Sie beim Projektträger Bayern Innovativ.

Weitere Förderprogramme
Informationen zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ZIM und weiteren Förderprogrammen finden Sie unter Nr. 5084952.