Patentsprechtag

Deutsches Patent- und Markenamt informiert nun auch zum Urheberrecht

Das Urheberrecht fällt dem Erschaffer eines Werkes ohne Anmeldung zu. Das unterscheidet es von den gewerblichen Schutzrechten Patent, Marke und Design, die erst in die entsprechenden Register eingetragen werden müssen um ihre Schutzwirkung zu entfalten. Aufgrund diese Unterschiedes hat das Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) dazu bisher nicht informiert. Das hat sich nun geändert. 
Mit dem Paragraf 26a Patentgesetz hat das DPMA 2023 einen erweiterten Informationsauftrag zum geistigen Eigentum bekommen. Es soll  insbesondere kleine und mittlere Unternehmen die Rechte des geistigen Eigentums sowie deren Wahrnehmung und Durchsetzung aufklären. Das Urheberrecht ist ein wichtiges Instrument, um geistiges Eigentum zu schützen. Urheberrechte entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werks, zum Beispiel Texte, Bilder oder Musikstücke sein.
Grenzgänger aus der Beratungspraxis
In unseren Patentsprechtagen sind Fragstellungen von Spiele-Erfindern bzw. Spiele-Autoren typische Grenzgänger zwischen den gewerblichen Schutzrechten und dem Urheberrecht. Diese Beratungs-Lücke lässt sich mit dem neuen Informationsangebot des DPMA nun schließen.
Broschüre Urheberrecht
Die neue Broschüre unter dem Titel „Urheberrecht – Ihr Text, Ihr Bild, Ihre Musik: Welche Rechte Sie haben, wenn Sie ein Werk schaffen“ steht auf der DPMA-Internetseite zum Download (als PDF) bereit.  
Unsere Patentsprechtage finden monatlich statt. Die nächsten Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.