Forschungsförderung

Die steuerliche Forschungsförderung wird gestärkt

Die steuerliche Forschungsförderung über das Forschungszulagen-Gesetz (FZulG) wird im Rahmen des nun beschlossenen Wachstumschancengesetz gestärkt. Das FZulG ermöglicht die Förderung von forschenden Unternehmen - technologieoffen und unabhängig von der Unternehmensgröße. 
Nach monatelanger Debatte hat am Freitag, den 22. März 2024, auch der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Obwohl es in seiner entlastenden Wirkung gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf aus dem Sommer 2023 mehr als halbiert wurde, sind die beschlossenen Entlastungen, nach Einschätzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
Mehr Innovationen durch höhere Forschungszulage
Ein großer Teil der verbliebenen Entlastungen durch das Wachstumschancengesetz ist auf die Verbesserungen bei der Forschungszulage zurückzuführen. So wurden die maximale Förderung von 1 Million auf 2,5 Millionen Euro und der Fördersatz für KMU angehoben. Wichtig ist auch, dass nunmehr auch die Sachkosten eines Forschungsvorhabens förderfähig sind. Die Verbesserungen bei der Forschungszulage werden auch durch das aktuelle Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unterstützt. Der digitale Wandel begleitet von einer steigenden Bedeutung künstlicher Intelligenz sowie die Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität machen größere Innovationsanstrengungen nötig, die letztlich zu mehr Wachstum führen. Dies sichert auch zukünftig den hohen Wohlstand hierzulande.
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Stufen. Stufe 1 führt über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Dort finden Sie auch einen Überblick über die wichtigsten Anpassungen am Forschungszulagengesetz (FZulG).