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Start ins Berufsleben

Du hast deinen Schulabschluss in der Tasche und fängst demnächst eine Ausbildung an? Dein zu-künftiger Ausbildungsbetrieb benötigt für deine Einstellung noch jede Menge Unterlagen von dir. Darauf kannst du dich im Vorfeld bestens vorbereiten, um schon am Anfang deiner Ausbildung einen guten Eindruck zu machen! Hier findest du alle wichtigen Informationen für deinen Start ins Berufsleben!
Was brauche ich zu Beginn meiner Ausbildung?
  • Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer)
Sobald du das erste Mal sozialversicherungspflichtig beschäftigt wirst, wird dir eine persönliche SV-Nummer automatisch postalisch zugestellt. Alle Arbeitnehmer*innen, bei denen das monatliche Einkommen zur geringfügigen Beschäftigung (derzeit 450 Euro Stand August 2021) überschreitet, zählen als sozialversicherungspflichtig. Falls du vor deiner Ausbildung noch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, wende dich vorab an die Deutsche Rentenversicherung. Falls dies nicht möglich ist, kann dein Arbeitgeber die Nummer bei der DRV anfragen, wenn die erste Abrechnung erfolgt.
  • Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer ID)
In der Regel wird die individuelle steuerliche Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern postalisch an jede in Deutschland gemeldete Person verschickt. Kinder erhalten schon innerhalb von drei Monaten nach der Geburt ihre Nummer. Deine Steuer-ID lässt sich auch auf der Lohnsteuerbescheinigung oder auf deiner Lohnabrechnung finden, soweit du schon mal gearbeitet hast. Die Steuer-ID ist eine bundeseinheitliche und dauerhafte elfstellige Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke.
  • Gesetzliche Krankenversicherung (KV)
Sobald du eine Ausbildung anfängst bzw. allgemein einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst, ist eine Familienversicherung über die Eltern nicht mehr möglich. Du kannst dir eine Krankenkasse aussuchen, bei der du versichert sein willst, aber in der Regel gibt der Arbeitgeber die Krankenkasse an bei der du bis jetzt familienversichert warst. Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu er-halten, widerherzustellen oder ihren Gesundheitsstand zu verbessern (§1 SGB V).
  • Giro-/ Bankkonto
Es ist empfehlenswert, zu Beginn deiner Ausbildung ein Girokonto zu eröffnen, falls du noch kein eigenes besitzt. Da dein Arbeitgeber deine Bankverbindung benötigt, um dir dein Gehalt zu überweisen. Für Minderjährige und diejenigen in Ausbildung ist ein Girokonto in der Regel kostenlos. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter bei der Eröffnung des Girokontos dabei sein.
  • Vermögenswirksame Leistung (VL)
Der Arbeitgeber kann dir einen Zuschuss zahlen, welchen du zum Vermögensaufbau nutzen kannst. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt monatlich dann zwischen mindestens 6 Euro und maximal 40 Euro (Stand August 2021). Dieses Geld kannst du in eine Anlage fließen lassen, wie zum Beispiel in einen Bausparer oder einen Fond. Lass dich am besten bei deiner Bank beraten, welche möglichen Sparanlagen du zur Auswahl hast und welche am sinnvollsten für dich sind. Bitte beachte, der VL-Zuschuss wird nur gewährt, wenn dem Arbeitgeber ein entsprechender Vertrag/Sparplan o. Ä. vorliegt. Die Überweisung der Sparsumme wird vom AG über die Lohn-/Gehaltsabrechnung überwiesen.
  • Ärztliche Untersuchung (nur für U18)
Die ärztliche Untersuchung wird unterteilt in eine Erst- und Nachuntersuchung. Diese Untersuchungen sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um eine ärztliche Untersuchung für die gesundheitliche Eignung des Jugendlichen zur Aufnahme einer Beschäftigung, die du bei deinem Hausarzt vornehmen lassen kannst. Den Berechtigungsnachweis für die Untersuchung erhältst du beim Einwohnermeldeamt oder im Bürgerbüro. Mit diesem Nachweis gehst du zu deinem Arzt und lässt die Erstuntersuchung durchführen. Dieser stellt dir eine Bescheinigung aus, welche du dann bei deinem Arbeitgeber vorlegen musst. Dies ist verpflichtend für Minderjährige, damit die Ausbildung bzw. Arbeit aufgenommen werden darf. Die Bescheinigung darf bei Ausbildungs-/ Arbeitsantritt nicht älter als 14 Monate sein. Die Bescheinigung über die Nachuntersuchung muss dem Arbeitgeber spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung vorgelegt werden. Deshalb solltest du nach neun bis spätestens zwölf Monaten erneut zum Arzt und die Nachuntersuchung vornehmen lassen, sofern du zu diesem Zeitpunkt noch nicht volljährig bist.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (falls gefordert)
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde des Bundesamtes für Justiz, die auf grünem Spezial-papier gedruckt ist. Es bescheinigt, ob die betroffene Person vorbestraft ist oder nicht. Das kannst du bei deiner zuständigen Gemeinde, im Bürgerbüro oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Bei der persönlichen Antragsstellung musst du deinen Pass oder Personalausweis vorlegen. Das Führungszeugnis kostet 13 Euro. Du kannst bei deinem Arbeitgeber nachfragen, ob du die Kosten erstattet bekommst. (Stand August 2021)
  • Infektionsschutzbelehrung (je nach Ausbildung)
Wenn du bei deiner Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommst, Lebensmittelbedarfsgegenstände reinigst oder dich regelmäßig in Küchen aufhältst, dann musst du an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilnehmen. Einen Termin erhältst du über die örtlichen Gesundheitsämter. Die Infektionsschutzbelehrung kostet in etwa 30 Euro.