Fakten zur IHK-Wahl
Auf einen Blick
Wahlzeitraum
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8. November bis 7. Dezember 2021
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Wahlunterlagen
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Kurz vor Beginn des Wahlzeitraums erhalten alle Wahlberechtigten detaillierte Online-/Briefwahl-Unterlagen.
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Vollversammlungssitze
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64 Sitze werden im Rahmen der Wahlen zur IHK-Vollversammlung besetzt.
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Wahlperiode der Vollversammlung
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Von 2022 bis Ende 2027
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Wahlberechtigte
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Alle IHK-Zugehörigen vom Einpersonenunternehmen bis zum Großkonzern haben eine Stimme.
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Wahlordnung
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck hat zur Vorbereitung der Vollversammlungswahl 2021 Änderungen der Wahlordnung beschlossen. Diese sind bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de, auf der Startseite „Suchmaske“ – Suchbegriff „IHK Lübeck“, „Wahlordnung“ und „Suchen“ anklicken). Zugleich können Sie hier den Volltext der derzeit geltenden Wahlordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 152 KB) abrufen.
Häufig gestellte Fragen
- Wer ist Mitglied der IHK zu Lübeck?
Rund 65.000 Gewerbetreibende aller Branchen in den Kreisen Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und der Hansestadt Lübeck sind Mitglied der IHK zu Lübeck. Nur die IHK vertritt branchenübergreifend das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft.
- Warum wählen die IHK-Mitglieder ihre Vollversammlung?
Die Vollversammlung ist als Vertretung aller Mitglieder das höchste Gremium der IHK. Ihre Mitglieder bestimmen die Leitlinien der IHK-Arbeit und auch die Höhe der Gebühren und Beiträge. Für diese Aufgaben benötigt die Vollversammlung eine demokratische Legitimation durch die Mitglieder.
- Wie viele Mitglieder hat die Vollversammlung?
64 Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Vertreter von Unternehmen haben einen Sitz in der Vollversammlung. Sie vertreten jeweils ihren Bezirk und eine bestimmte Branche. Jedes Unternehmen hat bei den Vollversammlungswahlen eine Stimme – ganz unabhängig von der Größe und Mitarbeiteranzahl des Betriebes. Alle Stimmen zählen gleich.
- Wie lang ist eine Legislaturperiode?
Die Legislaturperiode beträgt sechs Jahre. In der konstituierenden Sitzung Ende Januar 2022 wählen die Mitglieder der Vollversammlung die oder den Präses als ehrenamtliche Spitze sowie bis zu sieben weitere Unternehmerinnen und Unternehmer in das Präsidium, das den Präses berät und die Entschlüsse der Vollversammlung vorbereitet. Die Wahlperiode von Präses und Präsidium beträgt drei Jahre.