Aufgaben und Ziele

Was macht ein Vollversammlungsmitglied?

Was macht ein Vollversammlungsmitglied?

Die IHK ist auf Impulse aus der Wirtschaft angewiesen. Mit anderen Worten: Es kommt auf Ihr Engagement an. Bestimmen Sie mit! Denn nur mit engagierten Mitgliedern, die ihre Wirtschaftskompetenz aus ihrer täglichen unternehmerischen Praxis speisen, lässt sich die Aufgabe der IHK als Selbstverwaltung der Wirtschaft sinnvoll bewältigen. Die im IHK-Gesetz geregelte Pflichtmitgliedschaft garantiert der Kammer eine objektive Vertretung des tatsächlichen Gesamtinteresses.
Die Vollversammlung diskutiert und erarbeitet Leitlinien für Projekte in der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung. Zum Beispiel:
  • Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben des Landes
  • Grundsatzfragen der Steuerpolitik
  • Positionierungen zu großen Infrastrukturprojekten
  • Grundposition zur “grünen Wiese” und zu Einzelhandelsentwicklungskonzepten
  • Neuordnung der schleswig-holsteinischen Technologieförderung
  • Organisation der Umweltschutzverwaltung in Schleswig-Holstein
  • Tourismusförderung
Außerdem diskutiert und beschließt die Vollversammlung Rechtsnormen, zum Beispiel
  • in der beruflichen Bildung
  • für das Sicherheitsgewerbe
  • für Versicherungsvermittler
  • im Bereich Altlasten
  • im Sachverständigenwesen
Dabei gilt das von der Vollversammlung gesetzte Recht für Unternehmen und Dritte "wie ein Gesetz".
Ein Vollversammlungsmitglied genießt neben der Mitwirkung an vielfältigen Entscheidungsprozessen noch weitere Vorteile:
  • Vernetzung mit relevanten Unternehmen
  • Vernetzung mit politischen Entscheidungsträgern
  • Aktuelle und exklusive Informationen aus erster Hand
Der Aufwand bleibt überschaubar. Die Vollversammlung tagt in der Regel fünf Mal im Jahr für circa zwei Stunden (vier Mal im IHK-Haus und ein Mal extern). Wer seinen Sachverstand darüber hinaus einbringen möchte, wird mit offenen Armen in einem der Ausschüsse oder Wirtschaftsbeiräte empfangen.

Wie setzt sich die Vollversammlung zusammen?

Die Vollversammlung der IHK zu Lübeck besteht aus 64 Mitgliedern. Gewählt wird alle sechs Jahre in vierzehn verschiedenen Wahlgruppen unterschiedlicher Branchen und sechs Wahlbezirken (IHK-Bezirk gesamt sowie Hansestadt Lübeck und die Kreise Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg).
Die Aufteilung in Wahlbezirke und branchenbezogene Wahlgruppen erfolgt, um dem IHK-Gesetz genüge zu tun: Die Vollversammlung soll die Wirtschaftsstruktur des gesamten IHK-Bezirks widerspiegeln. Deshalb wird vor jeder Vollversammlungswahl geprüft, wie sich die Branchen verändert haben, ob infolge dessen die Gewichtung zur Sitzverteilung noch “stimmen”, welche Verteilungsschlüssel (zum Beispiel Unternehmenszahlen, Gewerbeerträge und Zahl der Ausbildungsverhältnisse je Branche) sinnvoll sind.
Weitere Infos zu den rechtlichen Grundlagen erhalten Sie unter dem Punkt Rechtsgrundlagen.

Häufig gestellte Fragen