Was macht ein Vollversammlungsmitglied?
Was macht ein Vollversammlungsmitglied?
Die IHK ist auf Impulse aus der Wirtschaft angewiesen. Mit anderen Worten: Es kommt auf Ihr Engagement an. Bestimmen Sie mit! Denn nur mit engagierten Mitgliedern, die ihre Wirtschaftskompetenz aus ihrer täglichen unternehmerischen Praxis speisen, lässt sich die Aufgabe der IHK als Selbstverwaltung der Wirtschaft sinnvoll bewältigen. Die im IHK-Gesetz geregelte Pflichtmitgliedschaft garantiert der Kammer eine objektive Vertretung des tatsächlichen Gesamtinteresses.
Die Vollversammlung diskutiert und erarbeitet Leitlinien für Projekte in der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung. Zum Beispiel:
- Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben des Landes
- Grundsatzfragen der Steuerpolitik
- Positionierungen zu großen Infrastrukturprojekten
- Grundposition zur “grünen Wiese” und zu Einzelhandelsentwicklungskonzepten
- Neuordnung der schleswig-holsteinischen Technologieförderung
- Organisation der Umweltschutzverwaltung in Schleswig-Holstein
- Tourismusförderung
Außerdem diskutiert und beschließt die Vollversammlung Rechtsnormen, zum Beispiel
- in der beruflichen Bildung
- für das Sicherheitsgewerbe
- für Versicherungsvermittler
- im Bereich Altlasten
- im Sachverständigenwesen
Dabei gilt das von der Vollversammlung gesetzte Recht für Unternehmen und Dritte "wie ein Gesetz".
Ein Vollversammlungsmitglied genießt neben der Mitwirkung an vielfältigen Entscheidungsprozessen noch weitere Vorteile:
- Vernetzung mit relevanten Unternehmen
- Vernetzung mit politischen Entscheidungsträgern
- Aktuelle und exklusive Informationen aus erster Hand
Der Aufwand bleibt überschaubar. Die Vollversammlung tagt in der Regel fünf Mal im Jahr für circa zwei Stunden (vier Mal im IHK-Haus und ein Mal extern). Wer seinen Sachverstand darüber hinaus einbringen möchte, wird mit offenen Armen in einem der Ausschüsse oder Wirtschaftsbeiräte empfangen.
Wie setzt sich die Vollversammlung zusammen?
Die Vollversammlung der IHK zu Lübeck besteht aus 64 Mitgliedern. Gewählt wird alle sechs Jahre in vierzehn verschiedenen Wahlgruppen unterschiedlicher Branchen und sechs Wahlbezirken (IHK-Bezirk gesamt sowie Hansestadt Lübeck und die Kreise Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg).
Die Aufteilung in Wahlbezirke und branchenbezogene Wahlgruppen erfolgt, um dem IHK-Gesetz genüge zu tun: Die Vollversammlung soll die Wirtschaftsstruktur des gesamten IHK-Bezirks widerspiegeln. Deshalb wird vor jeder Vollversammlungswahl geprüft, wie sich die Branchen verändert haben, ob infolge dessen die Gewichtung zur Sitzverteilung noch “stimmen”, welche Verteilungsschlüssel (zum Beispiel Unternehmenszahlen, Gewerbeerträge und Zahl der Ausbildungsverhältnisse je Branche) sinnvoll sind.
Weitere Infos zu den rechtlichen Grundlagen erhalten Sie unter dem Punkt Rechtsgrundlagen.
Häufig gestellte Fragen
- Wer ist Mitglied der IHK zu Lübeck?
Rund 65.000 Gewerbetreibende aller Branchen in den Kreisen Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und der Hansestadt Lübeck sind Mitglied der IHK zu Lübeck. Nur die IHK vertritt branchenübergreifend das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft.
- Warum wählen die IHK-Mitglieder ihre Vollversammlung?
Die Vollversammlung ist als Vertretung aller Mitglieder das höchste Gremium der IHK. Ihre Mitglieder bestimmen die Leitlinien der IHK-Arbeit und auch die Höhe der Gebühren und Beiträge. Für diese Aufgaben benötigt die Vollversammlung eine demokratische Legitimation durch die Mitglieder.
- Wie viele Mitglieder hat die Vollversammlung?
64 Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Vertreter von Unternehmen haben einen Sitz in der Vollversammlung. Sie vertreten jeweils ihren Bezirk und eine bestimmte Branche. Jedes Unternehmen hat bei den Vollversammlungswahlen eine Stimme – ganz unabhängig von der Größe und Mitarbeiteranzahl des Betriebes. Alle Stimmen zählen gleich.
- Wie lang ist eine Legislaturperiode?
Die Legislaturperiode beträgt sechs Jahre. In der konstituierenden Sitzung Ende Januar 2022 wählen die Mitglieder der Vollversammlung die oder den Präses als ehrenamtliche Spitze sowie bis zu sieben weitere Unternehmerinnen und Unternehmer in das Präsidium, das den Präses berät und die Entschlüsse der Vollversammlung vorbereitet. Die Wahlperiode von Präses und Präsidium beträgt drei Jahre.