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Geschäftsaufgabe und Schuldenregulierung

Wenn Sie zur Aufgabe Ihrer Selbstständigkeit gezwungen sind, so gilt es auch in dieser besonders schwierigen Situation, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn ein geordneter Rückzug hilft Ihnen, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Gehen Sie deshalb bei der Auflösung Ihres Unternehmens strukturiert und nach Plan vor.

Situations-Analyse: Schulden- und Vermögensliste erstellen

Verschaffen Sie sich zunächst einen genauen Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens. Sichten Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Unterlagen und die eventuell nicht geöffnete, nicht abgeholte oder liegen gebliebene Post. Erstellen Sie zunächst eine Liste, in die Sie alle Gläubiger und die jeweils geschuldete Summe eintragen. Dazu gehören auch Schulden gegenüber den Mitarbeitern, dem Vermieter, dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern. Nehmen Sie sich für das Aufspüren und Auflisten der Schulden Zeit, notfalls können Sie die Höhe einzelner Summen zunächst schätzen und später telefonisch klären.
Ebenso sollten Sie die restlichen Vermögenswerte Ihres Betriebs ermitteln. Dazu gehören das Betriebsvermögen wie Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtungen, Warenbestände etc. im geschätzten Verkaufswert und Ihre Forderungen gegen Kunden aus bisher nicht bezahlten Rechnungen.

Abwicklungsplan

Wenn Sie sich über Ihre Schulden und restlichen Vermögenswerte im Klaren sind, können Sie sich einen Plan machen, in dem Sie die notwendigen Schritte bis zur Geschäftsaufgabe auflisten und dann abarbeiten. Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre Schwierigkeiten, denn ein objektiver Dritter kann viele Situationen nüchterner einschätzen und Ihnen eine wertvolle Hilfe sein. Informieren Sie die Personen über Ihre finanziellen Probleme, die gemeinsam mit Ihnen für die Erfüllung von Verbindlichkeiten haften, wie stille Gesellschafter oder Bürgen. Versuchen Sie eine gemeinsame Vorgehensweise abzusprechen. Es kann darüber hinaus sinnvoll sein, sich in schwierigeren Fällen von einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Hinweis: Vertiefende Informationen zur Überschuldung und Insolvenz erhalten Sie in unseren kostenfreien Webinaraufzeichnungen.

Abwicklungsschritte

Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern über den Ernst der Lage, wahrscheinlich haben sie längst gemerkt, dass es Probleme gibt. Dadurch sinken Motivation und Leistungsbereitschaft. Schildern sie Ihren Mitarbeitern (vorher dem Betriebsrat) die Lage und vermeiden Sie unrealistische Versprechungen. Nur so kann Ihr Personal Sie bei der Abwicklung des Betriebes unterstützen.
Bemühen Sie sich um die Veräußerung des Betriebsvermögens, über das Sie frei verfügen, um Liquidität zu schaffen. Beachten Sie dabei jedoch Vermieterpfandrechte, Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte Ihrer Geschäftspartner bzw. Gläubiger, die Sie an der Veräußerung hindern könnten.
Achtung: Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens haben Sie nur noch eingeschränkte Verfügungsgewalt und dürfen viele Geschäfte nicht mehr bzw. nur noch in enger Absprache mit dem Insolvenzverwalter tätigen.
Kündigen Sie die auf Ihre Firma laufenden Verträge wie Arbeits-, Miet- oder Lieferantenverträge. Kündigen Sie auch auf die Firma laufenden Daueraufträge bei Ihrer Bank und widerrufen Sie Einzugsermächtigungen. Prüfen Sie anhand der Kontoauszüge nach, was danach noch abgebucht wurde. Bei unberechtigtem Bankeinzug können Sie Widerspruch einlegen.
Wenn Sie einen Mietvertrag über mehrere Jahre geschlossen haben, scheidet eine ordentliche Kündigung aus. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind auch nur selten gegeben. Verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter! Wenn Sie einen Nachmieter stellen, der das Mietverhältnis zu gleichen Bedingungen fortsetzen will, wird der Vermieter wahrscheinlich zustimmen. Eventuell ist er sogar verpflichtet, Sie dann aus dem Mietvertrag zu entlassen (siehe Mietvertrag). Denken Sie daran, dass gemäß § 540 Abs. 1 BGB eine Untervermietung nur mit Erlaubnis des Vermieters geschehen darf (siehe Mietvertrag). Will Ihr Nachmieter mieten, aber weniger zahlen, könnten Sie die Differenz auch selbst tragen und so zumindest einen Teil der Kosten sparen. Eventuell können Sie die Räume auch untervermieten, das heißt Sie bleiben der Vertragspartner des Vermieters und es ist Ihr Risiko, wenn der Untermieter nicht zahlt. Finden Sie keinen Nach- oder Untermieter, können Sie versuchen, mit einer Abstandszahlung aus dem Mietvertrag zu kommen.
Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgegeben, müssen Sie die Betriebsaufgabe als Gewerbeabmeldung in der Wirtschafts- und Ordnungsabteilung der zuständigen Stadt/Gemeinde anzeigen. Sollte Ihr Unternehmen auch im Handelsregister eingetragen sein, so ist die Löschung zu beantragen. Das erledigen Sie über einen Notar, der den Antrag beim Amtsgericht einreicht.
Achten Sie darauf, dass für die gesamte Zeit Ihrer gewerblichen Tätigkeit Steuererklärungen abgegeben werden, da nur so sichergestellt werden kann, dass angefallene Verluste auch steuerlich berücksichtigt werden können. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Außergerichtliche Schuldenregulierung

Informieren Sie Ihre Gläubiger über Ihre wirtschaftliche Lage und versuchen Sie, Ihre Schulden außergerichtlich zu regulieren. Prüfen Sie zunächst, wie viel Geld Sie zur Verfügung haben, um Ihre Verbindlichkeiten - evtl. auch durch Ratenzahlungen - ablösen zu können. Bieten Sie notfalls eine teilweise Tilgung an und versuchen Sie, für die restlichen Schulden einen Teilerlass zu erwirken. Schildern Sie Ihre Lage realistisch und versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können. Sollten Sie keine Einigung erzielen, müssen Sie mit einem Insolvenzverfahren und / oder einigen Gerichtsverfahren rechnen.
In Zweifelsfällen sollten Sie sich juristisch beraten lassen.
Hinweis: Vertiefende Informationen zur Überschuldung und Insolvenz erhalten Sie in unseren kostenfreien Webinaraufzeichnungen.

Wie geht es nach der Geschäftsaufgabe weiter?

  • Melden Sie sich, sobald Sie für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, arbeitslos. Eventuell haben Sie sogar noch Ansprüche auf Leistungen der Agentur für Arbeit, klären Sie das mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Sollten Sie Ihren täglichen Grundbedarf nicht decken können (Miete, Strom-, Heiz- und Lebenshaltungskosten) haben Sie eventuell Anspruch auf staatliche Hilfe, die Sie beim Jobcenter beantragen können.
  • Gehen Sie aktiv auf Arbeitssuche. Freie Stellen nennt Ihnen die Agentur für Arbeit. Informieren Sie sich auch über Zeitungen oder im Internet. Kurzfristig könnten vielleicht auch Zeitarbeitsfirmen Bedarf haben.

Nachfolge und Übernahme sicher regeln

In den kommenden Jahren stehen mehrere Tausend Übergaben in Schleswig-Holstein an. Viele Betriebe gehen an den Sohn oder die Tochter über. Gibt es aber keinen Nachfolger in der Familie, sollte sich der Übergebende rechtzeitig auf Suche nach einem geeigneten Kandidaten begeben. Was es beim Nachfolgeprozess zu beachten gilt, können Abgeber und Übernahmeinteressierte in Veranstaltungen und Webinaren erfahren.
Eine im April 2023 von den Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein durchgeführte Umfrage zur Nachfolgesituation ergab Folgendes: Während der Nachfolger 2013 noch zu circa 60 Prozent aus der eigenen Familie kam, waren es 2023 nur noch circa 35 Prozent der Unternehmer, die angaben, dass der Nachfolger Familienangehöriger sein wird. Somit nimmt die Bedeutung der Suche nach einem externen Käufer stark zu und damit einhergehend rückt auch die Gestaltung dieses Nachfolgeprozesses stärker in den Fokus.
Bei unseren Aktionstagen Unternehmensnachfolge haben wir die Referenten nach ihren Tipps für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe gefragt und in einem kurzen Video zusammengestellt:

Stabwechsel – Nachfolgedialog

Die Beratungstage im Rahmen des Services Stabwechsel-Nachfolgedialog finden an den einzelnen IHK-Standorten und Geschäftsstellen an regelmäßigen Terminen statt. Für Ihren individuellen Gesprächstermin ist eine vorherige telefonische Anmeldung bei Ihrer IHK notwendig.

Veranstaltungen zur Unternehmensnachfolge

Die Kammern IHK Flensburg, IHK zu Kiel und IHK zu Lübeck bieten regelmäßig Veranstaltungen zur Unternehmensnachfolge an, denn auf eine detaillierte Planung und einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf kommt es an:

Online-Nachfolgebörse

Wer ein Unternehmen abgeben oder übernehmen möchte, steht oft vor der Herausforderung, passende Gesprächspartner zu finden. Nachfolgebörsen bieten hier eine effektive Möglichkeit, um Anbieter und Interessenten strukturiert und diskret zusammenzuführen. Sie schaffen Transparenz am Übergabemarkt und erleichtern den ersten Kontakt – unabhängig von Region oder Branche. Die Internet-Unternehmensbörse nexxt-change bietet verschiedene kostenlose Serviceleistungen und hilft bei der Nachfolgeregelung.
Die nexxt-change Unternehmensbörse ist die größte Plattform dieser Art in Deutschland. Sie richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb in neue Hände geben möchten, ebenso wie an an gründungsinteressierte Personen oder Unternehmen, die einen bestehenden Betrieb übernehmen oder durch einen Zukauf erweitern wollen. "nexxt-change" ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der KfW Mittelstandsbank, des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).

Die Zielsetzungen der Börse

Mit Hilfe der Internet-Börse nexxt-change können Unternehmerinnen und Unternehmer, die vor dem Generationswechsel stehen und keinen Nachfolger innerhalb der eigenen Familie oder der Mitarbeiterschaft finden, eine Plattform zur Suche nach externen Übernehmern nutzen, die bundesweit verfügbar ist. Gleichzeitig wird Gründungsinteressierten als potenziellen Nachfolgern eine Alternative zur Neugründung eines Unternehmens geboten. Ziel ist es, geeignete Kontakte zwischen beiden Parteien herzustellen und richtet sich vor allen Dingen an:
  • Unternehmer, die einen Nachfolger suchen, an den sie ihr Unternehmen übergeben können,
  • Existenzgründer und Unternehmer, die im Zuge einer Nachfolge ein Unternehmen zur Übernahme suchen.

Unternehmensangebot oder Unternehmensgesuch erstellen

Nach einer einmaligen kostenlosen Online-Registrierung gelangen Sie zur Erstellung eines Inserates (Angebot oder Gesuch) auf eine Eingabemaske, wo Ihre Daten Schritt für Schritt abgefragt werden. Nutzen Sie hierfür die Tipps für Inserenten. Nach dem kompletten Ausfüllen wählen Sie Ihren Regionalpartner (idealerweise die IHK Ihres Betriebssitzes) aus, der dann Ihr Inserat nach Prüfung freischaltet.
Jeder Interessent hat auch die Möglichkeit, im vorhandenen Online-Datenbestand nach Standort, Branchen, Umsatz und anderem zu recherchieren und auf eines der anonymisierten Inserate über ein Kontaktformular zu antworten.

Wege aus der Krise

Jedes Unternehmen kann in eine Krise geraten, egal ob sie ausschließlich das einzelne Unternehmen betrifft, ob sie sich schrittweise auf eine ganze Branche ausweitet, oder ob sie - wie das Jahr 2020 mit der Corona Pandemie zeigt - schlagartig ganze Volkswirtschaften ergreift.
Allen gemeinsam ist aber eines: Die Frage, wie jeder einzelne Unternehmer beziehungsweise Unternehmerin mit der Krise umgeht.
Sieht er oder sie ausschließlich die existenzielle Bedrohung, oder auch die dahinterstehende Aufgabe, aktiv aus der aktuellen Lage herauszukommen?
Welche Ansatzpunkte gibt es, eine schwierige Unternehmenslage zu meistern, und warum lohnt es sich, inmitten der Krise auch so grundlegende Dinge wie Geschäftsabläufe oder gar das gesamte Geschäftsmodell zu überprüfen, kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen?

Unser Webinar: Wege aus der Krise

Diese Themen haben wir für Sie in einem Webinar zusammengestellt. “Wege aus der Krise” nimmt Stellung zu diesen Fragen, nennt konkrete Lösungsansätze und gibt wichtige Denkanstöße, die für die Bewältigung einer derartigen Ausnahmesituation entscheidend sind.
Das Webinar richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die im B2B-Bereich aktiv sind. Obwohl es in der Corona Zeit zum Einsatz kommt, sind viele der vorgestellten Punkte auch grundsätzlich und allgemein auf unternehmerische Krisen anwendbar.
Egal, in welcher Lage sich Ihr Unternehmen gerade befindet: Wir als Ihre IHK stehen an Ihrer Seite und möchten Ihnen mit unseren Unterstützungsangeboten helfen, Ihr Geschäft schnellstmöglich zu stabilisieren.