Gründungszuschuss Bundesagentur für Arbeit

Fachkundige Stellungnahme der IHK zu Lübeck

Für die Startphase in eine berufliche Selbständigkeit aus dem Arbeitslosengeld I Bezug kann bei der Bundesagentur für Arbeit der Gründungszuschuss beantragt werden. Welche Unterlagen sind für eine fachkundige Stellungnahme zur Beurteilung der Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung für die IHK zu Lübeck erforderlich?
Achtung: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit über diese Fördermaßnahme und klären Sie dort, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung des Gründungszuschusses erfüllen.
Vor Aufnahme der Selbständigkeit muss der Antrag auf Gründungszuschuss bei ihrer Agentur für Arbeit gestellt werden.
Um den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, verlangt die Agentur für Arbeit die Beurteilung durch eine fachkundige Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens. Gründungsvorhaben im gewerblichen Bereich können durch die IHK zu Lübeck begutachtet werden, freiberufliche Gründer (siehe §18 EStG) können sich an die ggf. zuständige berufsständische Kammer, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründungszentren, Unternehmens- oder Steuerberater wenden.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob mit der Geschäftsidee eine tragfähige Vollexistenz erreicht werden kann, das heißt, ob Sie nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können. Nebenerwerbsgründungen oder Zuerwerbe zum Familieneinkommen werden mit dem Gründungszuschuss nicht gefördert.
Zur Anforderung der Stellungnahme erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit ein Formular, das mit einem Sichtvermerk-Stempel der Agentur und auf der ersten Seite mit einigen Angaben über Ihr Vorhaben versehen sein muss.
Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die IHK zu Lübeck als eine der möglichen fachkundigen Stellen folgende Unterlagen:
Unter “Weitere Informationen” sind ergänzend zu diesem Artikel die PDF-Dateien “Gründungszuschuss Informationen zur fachkundigen Stellungnahme” und "Auftrag zur Erstellung einer Stellungnahme" hinterlegt.
Ihre Unterlagen können Sie, möglichst nach vorheriger Rücksprache mit Ihrem Ansprechpartner, direkt an die IHK zu Lübeck senden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich abgeben möchten.
Für die Erarbeitung einer Stellungnahme erhebt die IHK zu Lübeck - unabhängig vom Ergebnis - ein Pauschalhonorar von 60 Euro. Bitte beachten Sie, dass die IHK zu Lübeck die Bearbeitung erst bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrages (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB) und nach Zahlungseingang aufnimmt.