Nr. 31168

Regionale Entwicklungskonzepte

Ein regionales Entwicklungskonzept (REK) ist ein Instrument der Regionalplanung und der regionalen Wirtschaftsförderung und ist gesetzlich verankert in Paragraph 13 des Raumordnungsgesetzes.
Das regionale Entwicklungskonzept hat informellen Charakter und entfaltet dadurch keine direkte rechtliche Wirkung. Das Ziel eines regionalen Entwicklungskonzeptes ist es, einen zuvor geographisch bestimmten Raum durch diverse administrative/politische Maßnahmen in seiner Entwicklung zu beeinflussen. Dies geschieht unter der Beteiligung lokaler Akteure.