Informationspflicht
Pflichtangaben für Unternehmen
Angaben zum eigenen Unternehmen werden je nach Zweck in den unterschiedlichsten Medien präsentiert, zum Beispiel auf der Visitenkarte, dem Briefbogen oder auch auf der Homepage. Eines ist ihnen aber immer gleich: Sie sollen den Geschäftspartner über Status und Kontaktdaten des Unternehmers aufklären.
- Pflichtangaben des Kleingewerbetreibenden
- Pflichtangaben der GbR
- Pflichtangaben des eingetragenen Kaufmanns
- Pflichtinformationen der GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
- Pflichtangaben der OHG und KG
- Pflichtangaben der Limited
- Pflichtangaben der eingetragenen Genossenschaft
- Sie sind darüber hinaus auch Dienstleister?
So unterschiedlich die Darstellungsmöglichkeiten sind, so unterschiedlich sind auch die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Pflichtangaben. Während es für Visitenkarten gar keine gesetzliche Regelung gibt, sind für den Geschäftsbrief die rechtsformspezifischen Gesetze wie das HGB oder GmbHG maßgebend, während für das Impressum einer Homepage das Telemediengesetz Anwendung findet.
Zahlreiche neue und sich laufend ändernde Vorschriften zu den Informationspflichten haben mittlerweile einen regelrechten Infopflichtendschungel gebildet. Sind die Angaben im Impressum meiner Homepage umfassend? Muss ich meinen Vornamen ausschreiben? Was gehört in eine E-Mail? Betrifft mich die neue Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung?
Bei einem Verstoß gegen die Informationspflichten besteht nicht nur das Risiko einer kostenintensiven Abmahnung, sondern es drohen zusätzlich Geldbußen von bis zu 1.000 Euro.
Diese Broschüre soll Ihnen helfen, Ihre Angaben in jeder Darstellungsform vollständig und richtig zu gestalten, um so unnötige Abmahnungen oder Geldbußen zu vermeiden. Gegliedert nach den einzelnen Unternehmensformen finden Sie in Tabellenform schnell die von Ihnen darzustellenden Pflichtinformationen.
Trotzdem werden wir nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abdecken können. Im Einzelfall kann eine konkrete rechtliche Beratung nötig sein.
Pflichtangaben des Kleingewerbetreibenden
- Geschäftsbrief
Geschäftsbrief
Vorname
Mindestens ein Vorname muss ausgeschrieben werden.Nachnameladungsfähige Anschrift
bestehend aus: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Die Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend! - E-Mail
E-Mail
Vorname
Mindestens ein Vorname muss ausgeschrieben werden.Nachnameladungsfähige Anschrift
bestehend aus: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Die Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend!E-Mails sind als Geschäftsbriefe anzusehen. Auch wenn diese Klarstellung nicht ausdrücklich für Kleingewerbetreibende gilt, empfiehlt es sich, die oben genannten Angaben in E-Mails zu machen, um Unklarheiten zu vermeiden. - Rechnung
Rechnung
Kontaktangaben wie beim Geschäftsbrief
Auch bei Rechnungen handelt es sich um Geschäftsbriefe.Steuernummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn vorhandenAusstellungsdatum der RechnungFortlaufende RechnungsnummerMenge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Handelsübliche Sammelbezeichnungen sind zulässig, wenn sie die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes eindeutig ermöglichen.Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Angabe des Kalendermonats ausreichend; entbehrlich, wenn Lieferzeitpunkt noch nicht feststehtnach Steuersätzen und –befreiungen aufgeschlüsseltes EntgeltEntgelt und hierauf entfallender Steuerbetragim Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
nur, wenn Sie Minderungen wie Boni, Skonti, Rabatte tatsächlich gewähren möchtenHinweis auf Steuerschuld des Rechnungsempfängers
nur, wenn sich die Steuerschuld tatsächlich verlagert hat - Impressum
Impressum
Vorname
Mindestens ein Vorname muss ausgeschrieben werden.Nachnameladungsfähige Anschrift
bestehend aus: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Die Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend!Kontaktinformationen
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist zwingend. Zusätzlich sollte eine weitere Kontaktmöglichkeit wie eine Telefonnummer, Faxnummer oder ein elektronisches Kontaktformular angegeben werden.die zuständige Aufsichtsbehörde und ihre postalische Anschrift
nur, wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarfWirtschaftsidentifikationsnummer
nur, wenn Sie eine solche Nummer bereits erhalten haben. Sie soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn Sie tatsächlich über eine solche Nummer verfügen. Die Nummer ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie im grenzüberschreitenden EU-Handel tätig sind.Hinweis mit entsprechendem Link, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt (https:/ec.europa.eu/consumers/odr)
Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO nur für Unternehmen, die OnlineKaufverträge oder OnlineDienstleistungsverträge anbietenIm Falle einer freiwilligen Bereiterklärung: Mitteilung, dass man zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist unter Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (Anschrift sowie Webseite).
Im Falles des Ausschlusses der Teilnahme: Mitteilung, dass man nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zum 31.12. des Vorjahres auf ihrer Webseite (und ggfl. auch in den AGB)
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Pflichtangaben der GbR
- Geschäftsbrief
Geschäftsbrief
Geschäftsbezeichnung
vollständig ausgeschriebenRechtsformzusatz
Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder abgekürzt GbRSitz der Gesellschaft
die genaue Anschrifteine Auflistung aller Gesellschafter - E-Mail
E-Mail
Geschäftsbezeichnung
vollständig ausgeschriebenRechtsformzusatz
Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder abgekürzt GbRSitz der Gesellschaft
die genaue Anschrifteine Auflistung aller GesellschafterMit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch E-Mails als Geschäftsbriefe anzusehen sind. Auch wenn diese Klarstellung nicht ausdrücklich für GbRs gilt, empfiehlt es sich, die oben genannten Angaben in E-Mails zu machen um Unklarheiten zu vermeiden - Rechnung
Rechnung
Kontaktangaben wie beim Geschäftsbrief
Auch bei Rechnungen handelt es sich um Geschäftsbriefe.Steuernummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn vorhandenAusstellungsdatum der RechnungFortlaufende RechnungsnummerMenge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Handelsübliche Sammelbezeichnungen sind zulässig, wenn sie die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes eindeutig ermöglichen.Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Angabe des Kalendermonats ausreichend; entbehrlich, wenn Lieferzeitpunkt noch nicht feststehtnach Steuersätzen und –befreiungen aufgeschlüsseltes EntgeltEntgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiungim Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
nur, wenn Sie Minderungen wie Boni, Skonti, Rabatte tatsächlich gewähren möchtenHinweis auf Steuerschuld des Rechnungsempfängers
nur, wenn sich die Steuerschuld tatsächlich verlagert hat - Impressum
Impressum
Geschäftsbezeichnung
vollständig ausgeschriebenRechtsformzusatz
Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder abgekürzt GbRdie ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen der Vertretungsberechtigten
Ob die Angabe nur eines Vertretungsberechtigten genügt, ist derzeit ungeklärt. Da das Impressum die Kontaktaufnahme ermöglichen soll, sind wir der Ansicht, die Angabe eines (zuständigen) Vertretungsberechtigten ist ausreichend. Sicherheitshalber können alle Vertretungsberechtigten aufgeführt werden.AnschriftKontaktinformationen
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist zwingend. Zusätzlich sollte eine weitere Kontaktmöglichkeit wie eine Telefonnummer, Faxnummer oder ein elektronisches Kontaktformular angegeben werden.die zuständige Aufsichtsbehörde und ihre postalische Anschrift
nur, wenn die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarfdie berufsständische Kammer, der die GbR angehört
nur, wenn ein reglementierter Beruf ausgeübt wird. Achtung: Inwieweit zusätzlich Angaben zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen zu machen sind, klären Sie bitte mit Ihrer berufsständischen Kammer!die Wirtschaftsidentifikationsnummer
nur, wenn Sie eine solche Nummer bereits erhalten haben. Sie soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.die Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn Sie tatsächlich über eine solche Nummer verfügen. Die Nummer ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie im grenzüberschreitenden EU-Handel tätig sind.Hinweis mit entsprechendem Link, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt (https:/ec.europa.eu/consumers/odr)
Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO nur für Unternehmen, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge anbietenIm Falle einer freiwilligen Bereiterklärung: Mitteilung, dass man zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist unter Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (Anschrift sowie Webseite).
Im Falles des Ausschlusses der Teilnahme: Mitteilung, dass man nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zum 31.12. des Vorjahres auf ihrer Webseite (und ggfl. auch in den AGB)
Pflichtangaben des eingetragenen Kaufmanns
- Geschäftsbrief
Geschäftsbrief
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
»eingetragener Kaufmann« »eingetragene Kauffrau« oder eine allgemein verständliche Abkürzung z. B. »e.K.«, »e.Kf.«der Ort der Handelsniederlassung
die genaue Anschriftdas zuständige Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Sie im Handelsregister eingetragen sind
z. B. HR A 0000 - E-Mail
E-Mail
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
»eingetragener Kaufmann« »eingetragene Kauffrau« oder eine allgemein verständliche Abkürzung z. B. »e.K.«, »e.Kf.«der Ort der Handelsniederlassung
die genaue Anschriftdas zuständige Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Sie im Handelsregister eingetragen sind
z. B. HR A 0000Mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch E-Mails als Geschäftsbriefe anzusehen sind. - Rechnung
Rechnung
Kontaktangaben wie beim Geschäftsbrief
Auch bei Rechnungen handelt es sich um Geschäftsbriefe.Steuernummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn vorhandenAusstellungsdatum der RechnungFortlaufende RechnungsnummerMenge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Handelsübliche Sammelbezeichnungen sind zulässig, wenn sie die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes eindeutig ermöglichen.Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Angabe des Kalendermonats ausreichend; entbehrlich, wenn Lieferzeitpunkt noch nicht feststehtnach Steuersätzen und –befreiungen aufgeschlüsseltes EntgeltEntgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiungim Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
nur, wenn Sie Minderungen wie Boni, Skonti, Rabatte tatsächlich gewähren möchtenHinweis auf Steuerschuld des Rechnungsempfängers
nur, wenn sich die Steuerschuld tatsächlich verlagert hat - Impressum
Impressum
Firmenname
vollständig ausgeschriebenRechtsformzusatz
eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauffrau oder eine allgemein verständliche Abkürzung z. B. e. K., e. Kf.ladungsfähige Anschrift
besteht aus: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort Die Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend!Kontaktinformationen
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist zwingend. Zusätzlich sollte eine weitere Kontaktmöglichkeit wie eine Telefonnummer, Faxnummer oder ein elektronisches Kontaktformular angegeben werden.das zuständige Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter Sie im Handelsregister eingetragen sind
z. B. HR A 0000die berufsständische Kammer, der Sie angehören
nur, wenn ein reglementierter Beruf ausgeübt wird. Achtung: Inwieweit zusätzlich Angaben zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen zu machen sind, klären Sie bitte mit Ihrer berufsständischen Kammer! die zuständige Aufsichtsbehörde und ihre postalische Anschrift nur, wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarfdie Wirtschaftsidentifikationsnummer
nur, wenn Sie eine solche Nummer bereits erhalten haben. Sie soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.die Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn Sie tatsächlich über eine solche Nummer verfügen. Die Nummer ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie im grenzüberschreitenden EU-Handel tätig sind.Hinweis mit entsprechendem Link, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt (https:/ec.europa.eu/consumers/odr)
Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO nur für Unternehmen, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge anbietenIm Falle einer freiwilligen Bereiterklärung: Mitteilung, dass man zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist unter Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (Anschrift sowie Webseite).
Im Falles des Ausschlusses der Teilnahme: Mitteilung, dass man nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zum 31.12. des Vorjahres auf ihrer Webseite (und ggfl. auch in den AGB)
Pflichtinformationen der GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
- Geschäftsbrief
Geschäftsbrief
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)der Sitz der Gesellschaft
die genaue Anschriftdas Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
z. B. HR B 0000eine Auflistung aller Geschäftsführerder Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
nur, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hatdas Stammkapital
nur, wenn Sie Angaben über das Kapital der Gesellschaft machender Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
nur, wenn nicht alle Einlagen, die in Geld geleistet werden müssen, eingezahlt worden sinddie Liquidatoren (anstelle der Geschäftsführer)
nur, wenn Ihre Gesellschaft liquidiert wird - E-Mail
E-Mail
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)der Sitz der Gesellschaft
die genaue Anschriftdas Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
z. B. HR B 0000eine Auflistung aller Geschäftsführerder Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
nur, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hatdas Stammkapital
nur, wenn Sie Angaben über das Kapital der Gesellschaft machender Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
nur, wenn nicht alle Einlagen, die in Geld geleistet werden müssen, eingezahlt worden sinddie Liquidatoren (anstelle der Geschäftsführer)
nur, wenn Ihre Gesellschaft liquidiert wirdMit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch E-Mails als Geschäftsbriefe anzusehen sind. - Rechnung
Rechnung
Kontaktangaben
wie beim Geschäftsbrief Auch bei Rechnungen handelt es sich um Geschäftsbriefe.Steuernummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn vorhandenAusstellungsdatum der RechnungFortlaufende RechnungsnummerMenge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Handelsübliche Sammelbezeichnungen sind zulässig, wenn sie die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes eindeutig ermöglichen.Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Angabe des Kalendermonats ausreichend; entbehrlich, wenn Lieferzeitpunkt noch nicht feststehtnach Steuersätzen und –befreiungen aufgeschlüsseltes EntgeltEntgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiungim Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
nur, wenn Sie Minderungen wie Boni, Skonti, Rabatte tatsächlich gewähren möchtenHinweis auf die Steuerschuld des Rechnungsempfängers
nur, wenn sich die Steuerschuld tatsächlich verlagert hat - Impressum
Impressum
Firmenname
vollständig ausgeschriebenRechtsformzusatz
GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)die ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen der Vertretungsberechtigten
Es sind die Vor- und Zunamen der Geschäftsführer zu nennen.AnschriftKontaktinformationen
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist zwingend. Zusätzlich sollte eine weitere Kontaktmöglichkeit wie eine Telefonnummer, Faxnummer oder ein elektronisches Kontaktformular angegeben werden.das zuständige Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
z. B. HR B 0000das Stammkapital und der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
nur, wenn Sie Angaben über das Kapital der Gesellschaft machendie zuständige Aufsichtsbehörde und ihre postalische Anschrift
nur, wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarfdie berufsständische Kammer, der die GmbH/UG angehört
nur, wenn ein reglementierter Beruf ausgeübt wird. Achtung: Inwieweit zusätzlich Angaben zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen zu machen sind, klären Sie bitte mit Ihrer berufsständischen Kammer!die Wirtschaftsidentifikationsnummer
nur, wenn Sie eine solche Nummer bereits erhalten haben. Sie soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.die Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn Sie tatsächlich über eine solche Nummer verfügen. Die Nummer ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie im grenzüberschreitenden EU-Handel tätig sind.die Angabe darüber, dass Sie sich in Abwicklung oder Liquidation befinden
nur, wenn Sie sich tatsächlich »in Auflösung« befindenHinweis mit entsprechendem Link, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt (https:/ec.europa.eu/consumers/odr)
Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO nur für Unternehmen, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge anbietenIm Falle einer freiwilligen Bereiterklärung: Mitteilung, dass man zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist unter Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (Anschrift sowie Webseite).
Im Falles des Ausschlusses der Teilnahme: Mitteilung, dass man nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zum 31.12. des Vorjahres auf ihrer Webseite (und ggfl. auch in den AGB)
Pflichtangaben der OHG und KG
- Geschäftsbrief
Geschäftsbrief
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
OHG oder KGder Sitz der Gesellschaft
die genaue Anschriftdas Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
z. B. HR A 0000die Firmen der Gesellschafter und die für diese vorgeschriebenen Angaben
nur, wenn keiner der Gesellschafter eine natürliche Person oder eine OHG oder KG mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist (bei GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG, AG & Co. KG und AG & Co. OHG) - E-Mail
E-Mail
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
OHG oder KGder Sitz der Gesellschaft
die genaue Anschriftdas Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
z. B. HR A 0000die Firmen der Gesellschafter und die für diese vorgeschriebenen Angaben
nur, wenn keiner der Gesellschafter eine natürliche Person oder eine OHG oder KG mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist (bei GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG, AG & Co. KG und AG & Co. OHG)Mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch E-Mails als Geschäftsbriefe anzusehen sind. - Rechnung
Rechnung
Kontaktangaben
wie beim Geschäftsbrief Auch bei Rechnungen handelt es sich um Geschäftsbriefe.Steuernummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn vorhandenAusstellungsdatum der RechnungFortlaufende RechnungsnummerMenge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Handelsübliche Sammelbezeichnungen sind zulässig, wenn sie die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes eindeutig ermöglichenZeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Angabe des Kalendermonats ausreichend; entbehrlich, wenn Lieferzeitpunkt noch nicht feststehtnach Steuersätzen und –befreiungen aufgeschlüsseltes EntgeltEntgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiungim Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
nur, wenn Sie Minderungen wie Boni, Skonti, Rabatte tatsächlich gewähren möchtenHinweis auf die Steuerschuld des Rechnungsempfängers
nur, wenn sich die Steuerschuld tatsächlich verlagert hat - Impressum
Impressum
Firmenname
vollständig ausgeschriebenRechtsformzusatz
OHG oder KGdie ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen der Vertretungsberechtigten
Sofern der Vertretungsberechtigte keine natürliche Person ist, ist deren Vertreter zu nennen, bis eine (vertretungsberechtigte) natürliche Person benannt werden kann.AnschriftKontaktinformationen
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist zwingend. Zusätzlich sollte eine weitere Kontaktmöglichkeit wie eine Telefonnummer, Faxnummer oder ein elektronisches Kontaktformular angegeben werden.das zuständige Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
z. B. HR A 0000das Stamm- oder Grundkapital und der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
nur, wenn Sie Angaben über das Kapital der Gesellschaft machendie zuständige Aufsichtsbehörde und ihre postalische Anschrift
nur, wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarfdie berufsständische Kammer, der die OHG/KG angehört
nur, wenn ein reglementierter Beruf ausgeübt wird. Achtung: Inwieweit zusätzlich Angaben zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen zu machen sind, klären Sie bitte mit Ihrer berufsständischen Kammer!die Wirtschaftsidentifikationsnummer
nur, wenn Sie eine solche Nummer bereits erhalten haben. Sie soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.die Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn Sie tatsächlich über eine solche Nummer verfügen. Die Nummer ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie im grenzüberschreitenden EU-Handel tätig sind.die Angabe darüber, dass Sie sich in Abwicklung oder Liquidation befinden
nur, wenn Sie sich tatsächlich »in Auflösung« befindenHinweis mit entsprechendem Link, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt (https:/ec.europa.eu/consumers/odr)
Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO nur für Unternehmen, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge anbietenIm Falle einer freiwilligen Bereiterklärung: Mitteilung, dass man zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist unter Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungs-stelle (Anschrift sowie Webseite). Im Falles des Ausschlusses der Teilnahme: Mitteilung, dass man nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zum 31.12. des Vorjahres auf ihrer Webseite (und ggfl. auch in den AGB)
- Geschäftsbrief
Geschäftsbrief
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
AGder Sitz der Gesellschaft
die genaue Anschriftdas Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
z. B. HR B 0000eine Auflistung aller Vorstandsmitglieder
mit dem Nachnamen und mindestens einem ausgeschriebenem Vornamen, der Vorstandsvorsitzende ist als solcher zu bezeichnender Vorsitzende des Aufsichtsrates
mit dem Nachnamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamendas Grundkapital
nur, wenn Sie Angaben über das Kapital der Gesellschaft machender Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
nur, wenn auf die Aktien der Ausgabebetrag nicht vollständig eingezahlt ist - E-Mail
E-Mail
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
AGder Sitz der Gesellschaft
die genaue Anschriftdas Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
z. B. HR B 0000eine Auflistung aller Vorstandsmitglieder
mit dem Nachnamen und mindestens einem ausgeschriebenem Vornamen, der Vorstandsvorsitzende ist als solcher zu bezeichnender Vorsitzende des Aufsichtsrates
mit dem Nachnamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamendas Grundkapital
nur, wenn Sie Angaben über das Kapital der Gesellschaft machender Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
nur, wenn auf die Aktien der Ausgabebetrag nicht vollständig eingezahlt istMit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch E-Mails als Geschäftsbriefe anzusehen sind. - Rechnung
Rechnung
Kontaktangaben
wie beim Geschäftsbrief Auch bei Rechnungen handelt es sich um Geschäftsbriefe.Steuernummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn vorhandenAusstellungsdatum der RechnungFortlaufende RechnungsnummerMenge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Handelsübliche Sammelbezeichnungen sind zulässig, wenn sie die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes eindeutig ermöglichen.Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Angabe des Kalendermonats ausreichend; entbehrlich, wenn Lieferzeitpunkt noch nicht feststehtnach Steuersätzen und –befreiungen aufgeschlüsseltes EntgeltEntgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiungim Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
nur, wenn Sie Minderungen wie Boni, Skonti, Rabatte tatsächlich gewähren möchtenHinweis auf die Steuerschuld des Rechnungsempfängers
nur, wenn sich die Steuerschuld tatsächlich verlagert hat - Impressum
Impressum
Firmenname
vollständig ausgeschriebenRechtsformzusatz
AGdie ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen der Vertretungsberechtigten
Es sind die Vor- und Zunamen der Vorstände zu benennen (incl. Angabe wer Vorstandsvorsitzender ist und wer Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, jeweils mit vollem Namen)AnschriftKontaktinformationen
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist zwingend. Zusätzlich sollte eine weitere Kontaktmöglichkeit wie eine Telefonnummer, Faxnummer oder ein elektronisches Kontaktformular angegeben werden.das zuständige Register/-gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
z. B. HR B 0000das Grundkapital und der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
nur, wenn Sie Angaben über das Kapital der Gesellschaft machendie zuständige Aufsichtsbehörde und ihre postalische Anschrift
nur, wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarfdie berufsständische Kammer, der die AG angehört
nur, wenn ein reglementierter Beruf ausgeübt wird. Achtung: Inwieweit zusätzlich Angaben zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen zu machen sind, klären Sie bitte mit Ihrer berufsständischen Kammer!die Wirtschaftsidentifikationsnummer
nur, wenn Sie eine solche Nummer bereits erhalten haben. Sie soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.die Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn Sie tatsächlich über eine solche Nummer verfügen. Die Nummer ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie im grenzüberschreitenden EU-Handel tätig sind.die Angabe darüber, dass Sie sich in Abwicklung oder Liquidation befinden
nur, wenn Sie sich tatsächlich in Auflösung befindenHinweis mit entsprechendem Link, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt (https:/ec.europa.eu/consumers/odr)
Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO nur für Unternehmen, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge anbietenIm Falle einer freiwilligen Bereiterklärung: Mitteilung, dass man zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist unter Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (Anschrift sowie Webseite). Im Falles des Ausschlusses der Teilnahme: Mitteilung, dass man nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zum 31.12. des Vorjahres auf ihrer Webseite (und ggfl. auch in den AGB)
Pflichtangaben der Limited
- Geschäftsbrief
Geschäftsbrief
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
Ltd.der Sitz der Gesellschaft
die genaue Anschriftdas Register/-gericht
Es empfiehlt sich ein Eintrag in das deutsche Handelsregister, z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
z. B. HR A 0000eine Auflistung aller Geschäftsführer (Direktoren)der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
nur, sofern die Limited einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat - E-Mail
E-Mail
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
Ltd.der Sitz der Gesellschaft
die genaue Anschriftdas Register/-gericht
Es empfiehlt sich ein Eintrag in das deutsche Handelsregister, z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
z. B. HR A 0000eine Auflistung aller Geschäftsführer (Direktoren)der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
nur, sofern die Limited einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hatMit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen »Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister« (EHUG) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch E-Mails als Geschäftsbriefe anzusehen sind. - Rechnung
Rechnung
Kontaktangaben
wie beim Geschäftsbrief Auch bei Rechnungen handelt es sich um Geschäftsbriefe.Steuernummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn vorhandenAusstellungsdatum der RechnungFortlaufende RechnungsnummerMenge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Handelsübliche Sammelbezeichnungen sind zulässig, wenn sie die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes eindeutig ermöglichen.Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Angabe des Kalendermonats ausreichend; entbehrlich, wenn Lieferzeitpunkt noch nicht feststehtnach Steuersätzen und –befreiungen aufgeschlüsseltes EntgeltEntgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiungim Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
nur, wenn Sie Minderungen wie Boni, Skonti, Rabatte tatsächlich gewähren möchtenHinweis auf die Steuerschuld des Rechnungsempfängers
nur, wenn sich die Steuerschuld tatsächlich verlagert hat - Impressum
Impressum
Firmenname
vollständig ausgeschriebenRechtsformzusatz
Ltddie ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen der Vertretungsberechtigten
Es ist der Vor- und Zuname des Directors zu benennen.Anschrift
Sofern die Ltd über eine Zweigniederlassung in Deutschland verfügt, welche die Website betreibt, auch alle Angaben zur Zweigniederlassung.Kontaktinformationen
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist zwingend. Zusätzlich sollte eine weitere Kontaktmöglichkeit wie eine Telefonnummer, Faxnummer oder ein elektronisches Kontaktformular angegeben werden.das zuständige Register/ -gericht
z. B. Handelsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der die Sie im Handelsregister eingetragen sind
z. B. HR A 0000das Stamm- oder Grundkapital und der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
nur, wenn Sie Angaben über das Kapital der Gesellschaft machendie zuständige Aufsichtsbehörde und ihre postalische Anschrift
nur, wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarfdie berufsständische Kammer, der die Limited angehört
nur, wenn ein reglementierter Beruf ausgeübt wird. Achtung: Inwieweit zusätzlich Angaben zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen zu machen sind, klären Sie bitte mit Ihrer berufsständischen Kammer!die Wirtschaftsidentifikationsnummer
nur, wenn Sie eine solche Nummer bereits erhalten haben. Sie soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.die Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn Sie tatsächlich über eine solche Nummer verfügen. Die Nummer ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie im grenzüberschreitenden EU-Handel tätig sind.Hinweis mit entsprechendem Link, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt (https:/ec.europa.eu/consumers/odr)
Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO nur für Unternehmen, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge anbietenIm Falle einer freiwilligen Bereiterklärung: Mitteilung, dass man zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist unter Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (Anschrift sowie Webseite). Im Falles des Ausschlusses der Teilnahme: Mitteilung, dass man nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zum 31.12. des Vorjahres auf ihrer Webseite (und ggf. auch in den AGB)
Pflichtangaben der eingetragenen Genossenschaft
- Geschäftsbrief
Geschäftsbrief
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
eGder Sitz der Gesellschaft
die genaue Anschriftdas zuständige Register/ -gericht
z. B. Genossenschaftsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer unter der die Gesellschaft im Genossenschaftsregister eingetragen ist
z. B. GnR 0000eine Auflistung aller Vorstandsmitgliederder Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
nur, sofern die Genossenschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat - E-Mail
E-Mail
Firmenname
in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen WortlautRechtsformzusatz
eGder Sitz der Gesellschaft
die genaue Anschriftdas zuständige Register/ -gericht
z. B. Genossenschaftsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer unter der die Gesellschaft im Genossenschaftsregister eingetragen ist
z. B. GnR 0000eine Auflistung aller Vorstandsmitgliederder Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
nur, sofern die Genossenschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hatMit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch E-Mails als Geschäftsbriefe anzusehen sind. - Rechnung
Rechnung
Kontaktangaben
wie beim Geschäftsbrief Auch bei Rechnungen handelt es sich um Geschäftsbriefe.Steuernummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn vorhandenAusstellungsdatum der RechnungFortlaufende RechnungsnummerMenge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Handelsübliche Sammelbezeichnungen sind zulässig, wenn sie die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes eindeutig ermöglichen.Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Angabe des Kalendermonats ausreichend; entbehrlich, wenn Lieferzeitpunkt noch nicht feststehtnach Steuersätzen und –befreiungen aufgeschlüsseltes EntgeltEntgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiungim Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
nur, wenn Sie Minderungen wie Boni, Skonti, Rabatte tatsächlich gewähren möchtenHinweis auf die Steuerschuld des Rechnungsempfängers
nur, wenn sich die Steuerschuld tatsächlich verlagert hat - Impressum
Impressum
Firmenname
vollständig ausgeschriebenRechtsformzusatz
eGdie ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen der Vertretungsberechtigten
Es sind die Vor- und Zunamen der Vorstände zu benennen (incl. Angabe wer Vorstandsvorsitzender ist und wer Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, jeweils mit vollem Namen)AnschriftKontaktinformationen
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist zwingend. Zusätzlich sollte eine weitere Kontaktmöglichkeit wie eine Telefonnummer, Faxnummer oder ein elektronisches Kontaktformular angegeben werden.das zuständige Register/ -gericht
z. B. Genossenschaftsregister, Amtsgericht Musterstadtdie Nummer, unter der Sie im Genossenschaftsregister eingetragen sind
z. B. GnR 0000das Stamm- oder Grundkapital und der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
nur, wenn Sie Angaben über das Kapital der Gesellschaft machendie zuständige Aufsichtsbehörde und ihre postalische Anschrift
nur, wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarfdie Wirtschaftsidentifikationsnummer
nur, wenn Sie eine solche Nummer bereits erhalten haben. Sie soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt.die Umsatzsteueridentifikationsnummer
nur, wenn Sie tatsächlich über eine solche Nummer verfügen. Die Nummer ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie im grenzüberschreitenden EU-Handel tätig sind.Hinweis mit entsprechendem Link, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt (https:/ec.europa.eu/consumers/odr)
Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO nur für Unternehmen, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge anbietenIm Falle einer freiwilligen Bereiterklärung: Mitteilung, dass man zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist unter Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (Anschrift sowie Webseite).Im Falles des Ausschlusses der Teilnahme: Mitteilung, dass man nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zum 31.12. des Vorjahres auf ihrer Webseite (und ggf. auch in den AGB)
Sie sind darüber hinaus auch Dienstleister?
Seit Mitte Mai 2010 gelten mit der Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung (DL-InfoV) für die Berufsgruppe der “Dienstleister” zusätzlich gesondert geregelte Informationspflichten.
Betroffen sind alle Groß- und Einzelhändler, Vertriebler, Dienstleister im Bereich des Tourismus, der Beherbergung und Gastronomie, der Freizeit, des Bau- und Handwerks, der Informationsdienste, der Aus- und Weiterbildung, der Vermietung und des Leasing, des Immobilienwesens, der Geräteinstallation und -wartung und der Unterstützungsdienste im Haushalt (Reinigungskräfte, Gärtner und Weitere), aber auch Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure und Wirtschaftsprüfer.
Nicht betroffen sind Finanzdienstleister, Verkehrsdienstleister, Leiharbeitsagenturen, private Sicherheitsdienste, Dienstleister im Bereich der elektronischen Kommunikation, des Glückspiels, des Gesundheits- und des Sozialwesens sowie Notare und Gerichtsvollzieher.
Die Darstellungsmöglichkeiten
Die DL-InfoV zeigt vier verschiedene Möglichkeiten auf, wie der Dienstleister seine Informationspflichten erfüllen kann.
Darstellungsform
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Beispiel
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Mitteilung an den Dienstleistungsempfänger
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Direkte Bekanntgabe an den jeweiligen Kunden, zum Beispiel in den individuellen Angebotsunterlagen
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leicht zugänglich am Ort des Vertragsschlusses oder der Dienstleistungserbringung
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Aushang in den Geschäftsräumen
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elektronisch leicht zugänglich
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im Internet, zum Beispiel auf der Homepage
Achtung: Internetadresse muss dem Dienstleistungsempfänger rechtzeitig bekannt gemacht werden oder leicht auffindbar sein
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allgemeine Informationsunterlagen
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Broschüren, Prospekte, Flyer
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Wir empfehlen die Integration der Informationen in den Internetauftritt Ihres Unternehmens, denn viele Informationen decken sich mit denen, die für ein vollständiges Impressum nötig sind. Sie brauchen nur noch wenige Informationen hinzufügen.
Die Informationen im Einzelnen
Die DL-InfoV unterscheidet zwischen Informationen, die stets zur Verfügung zu stellen sind und solchen, die nur auf Anfrage mitgeteilt werden müssen.
Die Informationen, die Sie stets zur Verfügung stellen müssen und die bereits in einem vollständigen Impressum enthalten sind, lauten:
Information
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Erläuterungen
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Vor- und Nachname bzw. Firmenname und Rechtsform
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Anschrift der Niederlassung bzw. ladungsfähige Anschrift
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Kontaktinformationen
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Achtung: Die DL-InfoV fordert die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse oder Faxnummer
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Register/-gericht, -nummer
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nur, wenn Sie in ein Register eingetragen sind
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zuständige Aufsichtsbehörde und ihre postalische Anschrift
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nur, wenn ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf
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Die Informationen, die Sie nur auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen, sind:
Umsatzsteueridentifikationsnummer
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nur, wenn Sie tatsächlich über eine solche Nummer verfügen. Die Nummer ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie im grenzüberschreitenden EU-Handel tätig sind.
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Kammer, der Sie angehören
gesetzliche Berufsbezeichnung
der Staat, in dem Ihnen die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
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nur, wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben
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allgemeine Geschäftsbedingungen
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nur, wenn Sie in dem konkreten Kundenkontakt tatsächlich AGB verwenden. Bei der Unterbringung im Impressum empfiehlt sich ein als AGB bezeichneter Link, der auf die entsprechende Seite führt. Die Unterbringung des kompletten AGB-Textes würde das Impressum unübersichtlich machen
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Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen
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nur, wenn solche tatsächlich bestehen
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Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder den Gerichtsstand
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nur, wenn Sie solche verwenden und Sie nicht schon in den AGB untergebracht sind
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die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung
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nur, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben
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Berufshaftpflichtversicherung mit Name und Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich
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nur, wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben
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berufsrechtliche Regelungen und wie diese zugänglich sind
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nur, wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben
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multidisziplinäre Tätigkeiten und berufliche Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen; Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
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nur, wenn Sie tatsächlich bestehen
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Verhaltenskodizes mit einem entsprechendem Link und der Angabe der Sprachen, in der Sie vorliegen
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nur, wenn Sie sich solchen unterworfen haben
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Weitere Informationen
- Informationspflichten für Dienstleister (Nr. 1359746)
- Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen (Nr. 1359702)
- Datenschutzerklärung (Nr. 1359834)
- Pflichtangaben für Unternehmen (Nr. 1359748)
Stand: Februar 2017