Auftrag der IHK

Die IHK zu Lübeck ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gemäß Paragraph 1 Absatz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (kurz: IHK-Gesetz oder IHKG) hat die IHK den Auftrag, die Vertretung der Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirkes wahrzunehmen.
Damit ist die IHK zu Lübeck Trägerin öffentlicher Belange. Sie erfüllt hoheitliche Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handelsregisterverordnung, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, dem Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsgesetz, dem Gaststättengesetz, dem Umwelt-Audit-Gesetz, der Versicherungsvermittlerrichtlinie und auch verwaltende Aufgaben aufgrund anderer Rechtsgrundlagen.
Mit vielfältigen Projekten engagiert sich die IHK für die Entwicklung der Wirtschaft. Als leistungsstarker Dienstleister arbeitet sie kundenorientiert und unterstützt Unternehmen durch gezielte Informationen und Beratung. Schwerpunkte sind die aktive Unterstützung beim Aufbau von Netzwerken und auch die Organisation von Gesprächs- und Arbeitskreisen.
Die IHK handelt aus der Wirtschaft für die Wirtschaft und aus der Region für die Region  damit jedes Unternehmen zügige, individuelle, kompetente und unbürokratische Unterstützung erhält. Sie ist die eigenverantwortliche Selbstverwaltung der Wirtschaft und vertritt die Belange der Unternehmen nachdrücklich gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Als Sprachrohr der regionalen Wirtschaft übernimmt die IHK Verantwortung und übt Einfluss auf politische Entscheidungen aus. Dafür verfolgt sie unablässig das Ziel, auf bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen hinzuwirken: Wir handeln für die Zukunft unserer Region.