IHK-Politikberatung

Vom Plan bis zur Baustelle

Eine gute Verkehrsinfrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region. In der Politikberatung setzen sich die Industrie- und Handelskammern im Land genau dafür ein. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.
Bereits bei der Erstellung der Landesentwicklungspläne nimmt die zuständige IHK mit fachlichen Stellungnahmen Einfluss. Zunächst werden zentrale Verkehrsachsen identifiziert. Ausgehend davon findet im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) die verkehrspolitische Bedarfsermittlung und -planung für die nächsten zehn bis 15 Jahre statt. Der BVWP ist das wichtigste Mittel der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes; er betrachtet die bestehenden Netze sowie Aus- und Neubauprojekte in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße.
Gemeinsam mit den Unternehmen ihres Bezirks entwerfen die Kammern Vorschläge für den BVWP, führen politische Hintergrundgespräche und erarbeiten Studien und Kampagnen. Ziel ist, für die Wirtschaft wichtige Strukturen zu erhalten und zu schaffen. Auf Basis des BVWP verabschiedet der Bundestag dann die Ausbaugesetze für die einzelnen Verkehrsträger. Daraus ergeben sich Bedarfspläne. Ist ein Projekt nicht im BVWP oder droht im Gesetzgebungsverfahren herauszufliegen, hat die IHK die Gelegenheit, etwa durch Stellungnahmen dazu beizutragen, dass das Projekt ins Ausbaugesetz aufgenommen wird oder in diesem verbleibt. Die Bedarfspläne werden meist alle fünf Jahre überprüft, Anpassungen sind möglich. Erfolgt eine solche Überprüfung, beobachtet die IHK die Diskussionen im politischen Raum genau und wird - falls nötig - beratend aktiv.
Größte Wirkung
Im Anschluss daran werden die Planungsaufträge für die Einzelprojekte vergeben. Diese werden nach Dringlichkeit, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Kapazitäten der Behörden und politischen Prioritäten bewertet. Auf Grundlage von Untersuchungen und Konzepten setzt sich die IHK nun dafür ein, die begrenzten Planungsressourcen möglichst dort zu verwenden, wo sie für Wirtschaft und Region die größte Wirkung entfalten. Darauf folgen die Vor- und die Entwurfsplanung. Dabei beteiligt sich die IHK am Raumordnungsverfahren und gibt eine Stellungnahme ab. Immer häufiger finden zudem frühzeitig Beteiligungsrunden statt, um Konflikte zu vermeiden oder zu entschärfen.
Am Ende stehen das Planfeststellungsverfahren (PFV) und der Planfeststellungsbeschluss (PFB), die das Ziel haben, die Realisierung von Infrastrukturvorhaben und Großprojekten rechtssicher zu planen und zu genehmigen. Die IHK kann eine schriftliche Stellungnahme hierzu einreichen. Dabei werden auch betroffene Unternehmen befragt. Ist der PFB rechtskräftig, starten die Detailplanung für die Umsetzung, die Ausschreibungen und schließlich die Bauarbeiten. Auch hier hat die IHK die Interessen ihrer Mitglieder im Blick: Sie setzt sich für ein gutes Baustellenmanagement ein und - falls nötig und gewünscht - unterstützt direkt Betroffene bei der Kommunikation mit den Behörden.
Dr. Jerome Stuck
Veröffentlicht am 1. April 2021