Flüssiggasterminal Brunsbüttel

Fakten schaffen

Das geplante Flüssiggasterminal in Brunsbüttel spielt eine tragende Rolle für die Energieversorgungssicherheit Deutschlands. Nun wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um den LNG-Import zeitnah zu realisieren.
Um die Abhängigkeit von russischem Pipelinegas während der Bauphase des LNG-Terminals zu verringern, sollen schwimmende Terminals als Übergangslösung etabliert werden. Der Vorteil dieser Floating Storage and Regasification Units (FSRU) ist, dass sie bereits gebaut und sofort einsetzbar sind, sobald die Landanbindung fertig ist. Das erste schwimmende Flüssiggasterminal soll bis Ende des Jahres in Wilhelmshaven in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme eines zweiten FSRU in Brunsbüttel ist für Anfang 2023 geplant. Mithilfe eines schwimmenden Terminals als temporäre Lösung können circa fünf Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr umgewandelt werden. Zur Einordnung: Deutschland hat einen jährlichen Gesamtverbrauch von rund 90 Milliarden Kubikmetern - ein festes Terminal schafft mit rund zwölf Milliarden Kubikmetern deutlich mehr.
Für das feste Onshore-Terminal rechnet die Betreibergesellschaft German LNG Terminal mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2026. “Die Anlandung und Verfügbarkeit der unterschiedlichsten Energieträger - teilweise noch in fossiler Form wie LNG als erforderliche Brückentechnologie und stark wachsend in regenerativer Form wie grünes Ammoniak als Wasserstoffderivat sowie Windenergie und grüner Wasserstoff aus der Region - machen den ChemCoast Park Brunsbüttel zu einem echten Energiestandort der Zukunft“, so Frank Schnabel, Geschäftsführer der Brunsbüttel Ports GmbH/Schramm group. Damit gewinne der Standort bundesweit weiter an Bedeutung - sowohl für die privaten Haushalte als auch für die zukunftsorientierte Industrie, die innovative Produkte in dekarbonisierten Prozessen herstelle. Das Wachstum des Standorts bringt aber auch Herausforderungen mit sich.
“Um eine leistungsfähige Erschließung sicherzustellen, braucht es den Ausbau der B 5 zwischen Wilster und Brunsbüttel und die Verbesserung der Schienenanbindung durch den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke“, so Dr. Jerome Stuck, IHK-Referent für Infrastruktur, Mobilität und maritime Wirtschaft. Spätestens seit den konkreten Energieprojekten und Ansiedlungsanfragen sei klar, dass die aktuelle Verkehrsanbindung nicht ausreichen werde. “Die Politik ist jetzt gefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, damit dringend benötigte Verkehrsinfrastrukturprojekte zur besseren Anbindung Brunsbüttels zügig geplant und umgesetzt werden können.“
Um die Planung und Umsetzung des LNG-Terminals in Brunsbüttel zu beschleunigen, beschloss der Landtag Ende April eine Änderung des Landeswassergesetzes. So kann - wie bei dem Werk von Tesla in Brandenburg - mit dem Bau des Hafens bereits begonnen werden, auch wenn Gerichte noch über mögliche Anfechtungsklagen entscheiden müssen. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat die Bundesregierung im Mai ein weiteres Gesetz verabschiedet. Mit diesem sollen Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von festen und schwimmenden LNG-Terminals sowie zum Bau der erforderlichen Pipelines zum Gasversorgungsnetz beschleunigt werden. Dies soll erreicht werden, indem es den Genehmigungsbehörden vorübergehend ermöglicht wird, auf Basis des EU-Rechts von bestimmten Verfahrensanforderungen, vor allem im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, abzusehen.
Mit den Neuerungen ist eine Inbetriebnahme des festen Terminals laut Wirtschaftsministerium schon im Frühjahr 2024 möglich. “Die vorgesehenen Beschleunigungen zeigen, dass wir trotz der vielen Planungsbeschleunigungsgesetze der vergangenen Jahre offenbar immer noch erhebliche Potenziale haben, unsere Verfahren zu verschlanken. Das ist richtungsweisend auch für weitere Großprojekte“, so Stuck. Er denke da etwa an den Ausbau der A 20 oder den dringend notwendigen Ausbau des Schienennetzes.
Aenne Boye
Veröffentlicht am 4. Juli 2022