Rendsburg: Agentur für Arbeit

QCG? 3 Fragen an Sabine Singhofen

Um das Qualifizierungschancengesetz und den Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen für Unternehmen und Mitarbeitende zu erläutern, beantwortet Sabine Singhofen, Arbeitsvermittlerin in der Agentur für Arbeit Rendsburg, auf drei Fragen.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz und wer für wen ist das Angebot gedacht?
Im Qualifizierungschancengesetz (QCG) sind die Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber festgeschrieben, die ihre Beschäftigten qualifizieren möchten, um ihre Unternehmen in Zeiten von Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel zu rüsten. Das QCG richtet sich gezielt an Beschäftigte, die mitten im Job stehen und die Eignung für eine Qualifizierung mitbringen. Der Umfang der Förderung richtet sich nach deren Alter, Qualifikation und der Betriebsgröße.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber?
Mit einer Förderung ermöglichen Arbeitgeber Beschäftigten eine Weiterbildung, die aus finanziellen Gründen sonst nicht stattgefunden hätte. Sie erhöhen so die Attraktivität Ihres Unternehmens und stärken die Bildung ihrer Mitarbeitenden. Das Qualifikationsniveau der Beschäftigten steigt. Gut ausgebildete Mitarbeitende sind für Unternehmen einer der wichtigsten Faktoren für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Das Angebot von Weiterbildungsmöglichkeiten ist mittlerweile auch ein wichtiges Auswahlkriterium für Arbeitssuchende und erhöht die Attraktivität eines Unternehmens für Bewerbungen.
Unter welchen Bedingungen kann man in puncto Weiterbildung mit einer Förderung rechnen? Und wie sollten Arbeitgeber vorgehen?
Sobald ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist bereits die wesentliche Grundvoraussetzung erfüllt. Zu allen weiteren Fragen berät ein persönlicher Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur individuell. Wer noch keinen persönlichen Kontakt hat, wendet sich an die Hotline des gemeinsamen Arbeitgeberservice unter 0800 4555520.