Verkauf von Waren

Neue Regeln für digitale Produkte

Neue Vorgaben bei der Gewährleistungsfrist, Verschärfung der Beweislast und neue Update-Pflicht für digitale Produkte: Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab 2022 zahlreiche neue Pflichten. Auch im Onlinehandel gibt es verschärfte Regeln.
Auf Verkäufer von Produkten mit digitalen Komponenten wie Tablets, E-Bikes, Autos oder Waschmaschinen kommt ab 1. Januar 2022 eine neue Verpflichtung zu: Sie müssen Kunden über Updates zu digitalen Komponenten informieren. Diese Aktualisierungspflicht soll sicherstellen, dass die Technik auch dann funktioniert, wenn sich das digitale Umfeld – etwa die Cloud-Infrastruktur - ändert. Neben der Funktionsfähigkeit geht es dabei auch um die Sicherheit von smarten Geräten. Dabei schuldet der Verkäufer alle Aktualisierungen, die nötig sind, damit der Gegenstand so funktioniert wie im Kaufvertrag vereinbart. Er muss den Verbraucher auch über die Neuerung informieren. Zudem müssen Verkäufer beim Verkauf zwischen Unternehmen und privatem Endverbraucher künftig nicht nur in den ersten sechs Monaten, sondern zwölf Monate nach Übergabe der Kaufsache beweisen, dass diese mangelfrei war.
Für den Onlinehandel treten neue Informationspflichten ab Mai 2022 in Kraft. Der New Deal for Consumers soll das europäische Verbraucherschutzrecht reformieren. Die neuen Regeln betreffen vor allem umfangreiche Hinweispflichten:
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen in Widerrufsbelehrungen enthalten sein, die Faxnummer kann entfallen. Auch andere Kontaktoptionen wie Facebook oder WhatsApp sind auszuweisen.
  • Erlischt das Widerrufsrecht beim Kauf digitaler Ware, ist diese Information auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.
  • Kundenrezensionen müssen klar verifizierbar sein, auch Bewertungen sind vollständig abzubilden. Hier ist nachzuweisen, dass tatsächliche Kunden eingekauft haben.
  • Bei Produktrankings müssen Händler offenlegen, nach welchen Kriterien diese entstanden sind. Auch wenn Rankings durch Zahlungen entstehen, muss dies nun abgebildet werden. Werbeanzeigen vor den eigentlichen Treffern einer Suche sind klar zu kennzeichnen.
  • Über personalisierte Preise muss informiert werden, künftig ist ebenso auf die automatisierte Preisfindung hinzuweisen.
Veröffentlicht am 30. November 2021