Betriebliche Praxis

Wichtige Regeln bei Krankheit

Wird ein Arbeitnehmer krank, gibt es sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Erkrankten selbst einige Regeln zu beachten. Dr. Volker von Borzeszkowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat im Gespräch mit der Wirtschaft die wichtigsten Bestimmungen erklärt, etwa zur Krankmeldung, zum Verlassen der Wohnung und der Lohnfortzahlung.
Krankmeldung
Das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass eine Krankmeldung unverzüglich erfolgen muss. Dies kann auf allen denkbaren Wegen geschehen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss vorgelegt werden, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert. Doch Vorsicht: Der Arbeitgeber ist berechtigt, im Arbeitsvertrag andere Regelungen zu formulieren. Der Vertrag sollte gründlich gelesen werden, um negative Konsequenzen zu vermeiden.
Verlassen der Wohnung
Viele Arbeitnehmer und -geber sind der Meinung, dass man bei einer Krankheit die Wohnung oder das Haus nicht verlassen darf. Dem ist aber nicht so. Grundsätzlich gilt: Alles, was die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt, ist erlaubt.
Lohnfortzahlung
Nach dem Gesetz erhält der kranke Mitarbeiter sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Danach zahlt für maximal 78 Wochen die Krankenkasse Krankengeld. Wichtig für Lohnfortzahlung ist, dass der Arbeitnehmer dem Unternehmen lückenlos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegt. Die Folgebescheinigungen sind unaufgefordert einzureichen. Wichtig: Diese Pflicht besteht auch nach Ende der Lohnfortzahlungsperiode.
Urlaub
Das Recht auf Urlaub bleibt von krankheitsbedingten Fehltagen unberührt. Auch ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer Erkrankung keinen Tag im Jahr gearbeitet hat, hat vollen Anspruch auf Jahresurlaub. Wird der Urlaub wegen der Krankheit im laufenden Kalenderjahr nicht genommen, verfällt er am 31. März des übernächsten Jahres. Tritt der Krankheitsfall während des Urlaubs ein, kann man sich dies ärztlich bescheinigen lassen. Die betreffenden Urlaubstage werden dann "gutgeschrieben".
Kündigung
Auch gegenüber einem kranken Mitarbeiter darf der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Lag vor der Erkrankung ein Kündigungsgrund vor oder wird während der Erkrankung beispielsweise eine betriebsbedingte Kündigung nötig, ist diese durchaus rechtens.
Eingliederungsmanagement
Ab wann ein betriebliches Eingliederungsmanagement nötig ist, ist nicht im Gesetz geregelt. Meist erfolgt dieses aber mit Ende der Lohnfortzahlungspflicht. Es bringt in der Regel ein längeres Verfahren mit sich, das mit einem Erstgespräch zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und eventuell anderen Teilnehmern wie etwa einem Mitglied des Personalrats beginnt. In der Folge wird geprüft, ob die Arbeit oder die Arbeitsplatzgestaltung der Grund für die Erkrankung sind und was getan werden kann, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu fördern. Gegebenenfalls ist auch ein Arzt oder Betriebsarzt hinzuzuziehen.
Andrea Henkel
Veröffentlicht am 9. Juni 2015