Baurecht

Neue Perspektiven durch Urbane Gebiete

Mit der Novellierung des Baurechts ist im Mai 2017 die neue Baugebietskategorie Urbane Gebiete eingeführt worden. Der neue Baugebietstyp erlaubt den Kommunen, dass künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen gebaut und Gebäude als Wohnraum genutzt werden dürfen.
Im Gegensatz zu einem Mischgebiet lässt sich in einem Urbanen Gebiet das Miteinander von Wohnungen, nicht störendem Gewerbe und sozialen oder kulturellen Einrichtungen detaillierter steuern. Dies ist beispielsweise durch die konkrete Festlegung von Geschossflächenanteilen für Wohnen oder Gewerbe möglich. Die Schaffung des neuen Baugebietstyps sorgte für viele Diskussionen - auch innerhalb der IHK-Organisation. Kommunen könnten einerseits den Gebietstypus zum Heranrücken von Wohnnutzungen an Gewerbe- und Industriegebiete nutzen, was Konfliktpotenzial mit sich brächte - so die allgemeine Befürchtung. Aufgrund des immissionsschutzrechtlich gering ausgeprägten Bestandschutzes - verbunden mit weitreichenden Schutzrechten für gesunde Wohnverhältnisse - könnten emittierende Betriebe dann verdrängt werden. Ein solches Vorgehen würde die Entwicklung der Gewerbeund Industriegebiete behindern oder zum Umkippen der Gebietskategorien von Misch- in Wohngebiete führen.
Gemischte Quartiere 
Andererseits kann mit einem Urbanen Gebiet das Überplanen von unbeplanten Gebieten ermöglicht werden, die sich in zentralen städtischen Lagen befinden. Hier kann ein Urbanes Gebiet Konflikte zwischen Wohnparteien und Gewerbe vermeiden und die Verdrängung des Gewerbes aus Städten verhindern. Ebenso erleichtert die neue Kategorie das Planen moderner, gemischter Quartiere, die sich aus Gewerbe, Forschung, Wohnen, Arbeiten, Bildung oder Freizeitgestaltung zusammensetzen. Diese Gebiete bieten vielen Unternehmen besonders attraktive Bedingungen, da die Infrastruktur Arbeitnehmern wie Anwohnern gleichermaßen dient und sowohl Mobilität erleichtert als auch Immissionen reduziert. Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunen mit dem neuen Baugebietstyp umgehen und wie sich das Urbane Gebiet auf bestehende Gewerbestandorte auswirken wird. Die IHKs sind als Träger öffentlicher Belange frühzeitig in die Bauleitplanung involviert, um die Interessen der Wirtschaft zu vertreten.
Manfred Braatz
Veröffentlicht am 1. September 2017