Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Bürokratie abbauen

Fachkräfte sind heute in allen Branchen eine der am stärksten umkämpften Ressourcen. Bis 2035 werden in Schleswig-Holstein rund 300.000 Kräfte fehlen, so die Fachkräfteprojektion 2035. Daher sind in den letzten Jahren auch Zielgruppen näher in den Fokus gerückt, die bisher noch nicht verstärkt umworben wurden – zum Beispiel ausländische Fachkräfte. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag bereits im März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) verabschiedet. Die Intention war, die Einwanderung für Menschen aus Drittstaaten, also diejenigen, die nicht geflüchtet sind und nicht aus dem europäischen Ausland kommen, die in Deutschland arbeiten möchten, zu erleichtern.
Ganz oben stand dabei das Ziel, Bürokratie abzubauen und für ausländische Fachkräfte attraktiver zu werden. Die vergangenen drei Jahre haben verdeutlicht, dass die Idee gut war, die Maßnahmen aber nicht gut genug waren, um eine nennenswerte Anzahl ausländischer Fachkräfte willkommen zu heißen. Unendlich lange Wartezeiten, eine Masse benötigter Formulare, starre Vorgaben und zu wenig Personal schrecken Unternehmen und potenzielle Fachkräfte nach wie vor ab.
Daher wurde nun die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einige Details werden erst geklärt werden können, wenn das Gesetz ab November sukzessive in Kraft tritt, sicher ist allerdings schon heute die Aufteilung in drei Säulen:
  • Die Fachkräftesäule ist das zentrale Element. Personen mit anerkannter Qualifikation sollen zukünftig jede Beschäftigung ausüben dürfen und das Anerkennungsprozedere wird erleichtert.
  • Die Erfahrungssäule ermöglicht Fachkräften, die in ihrem Heimatland einen Berufs- oder Hochschulabschluss absolviert haben und über zwei Jahre Berufserfahrung verfügen, ohne formales Anerkennungsverfahren nach Deutschland einzureisen. Die sogenannte Anerkennungspartnerschaft sieht vor, bereits vor Einleitung des Anerkennungsverfahrens im voraussichtlichen Zielberuf in Deutschland beschäftigt werden zu können.
  • Die Potenzialsäule beinhaltet die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien sollen unter anderem Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter gehören. Begleitend zur Chancenkarte gibt es hier neue Regelungen zur Probearbeit und Nebenbeschäftigung.