Fachkräftegewinnung

Wie werden wir Ausbildungsbetrieb?

Auf dem Arbeitsmarkt sind geeignete Mitarbeiter oft schwer zu finden. Und der demografische Wandel wird die Situation weiter verschärfen. Wollen Unternehmen künftig auf qualifizierte Arbeitskräfte zurückgreifen, ist die Ausbildung im eigenen Unternehmen ein Königsweg.
Betriebe, die selber ausbilden, haben beste Chancen, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu erhalten, die sich mit den spezifischen Anforderungen auskennen, ins Team eingebunden sind und die Firma weiterentwickeln. Grundlage für die Berufsausbildung im dualen System ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es sieht vor, dass die Ausbildungsstätte geeignet sein muss, dass die Zahl der Azubis in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte steht und dass ausbilden darf, wer persönlich und fachlich geeignet ist.
Ein Unternehmen ist nach Art und Einrichtung geeignet auszubilden, wenn es über alle Einrichtungen verfügt, die dafür benötigt werden. Entsprechend ausgestattete Büroräume beziehungsweise Werkstätten sowie übliche soziale Einrichtungen müssen vorhanden sein. Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- und Arbeitsverfahren müssen gewährleisten, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten nach der Ausbildungsordnung vermittelt werden können. Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, kann dennoch geeignet sein, wenn ergänzend Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden - etwa in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte oder durch Kooperation mit anderen Ausbildungsunternehmen.

Fachliche Eignung

Fachlich geeignet ist in der Regel, wer eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erfolgreich abgelegt hat, über einen einschlägigen Hochschulabschluss und einschlägige berufliche Erfahrungen verfügt oder wem die fachliche Eignung widerruflich zuerkannt wurde. Außerdem muss er über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügen. Liegt all dies vor, ist ein Betrieb nicht mehr weit von der Ausbildungsberechtigung entfernt. Nach deren Feststellung kann das Unternehmen Auszubildende einstellen. Ist ein geeigneter Bewerber gefunden, wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen und dieser bei der IHK zum Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse angemeldet. Dann steht einer erfolgreichen Qualifizierung des eigenen Fachkräftenachwuchses nichts mehr im Wege.
Wer ausbilden möchte, ist bei den Ausbildungsberatern der IHK richtig aufgehoben. Sie können alle Fragen beantworten und Lösungswege aufzeigen.

Drei Schritte

1. Betrieb nach Art und Einrichtung geeignet?
2. Geeigneter Ausbilder vorhanden?
3. Termin beim Ausbildungsberater der IHK zur Feststellung der Ausbildungsberechtigung
Matthias Weber
Veröffentlicht am 4. Mai 2018