Ausbildungsvoraussetzungen

Selber Nachwuchs ausbilden

Um Ordnung und Qualität der Ausbildung zu sichern, hat der Gesetzgeber einige Rahmenbedingungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt. Das Einstiegsticket in die Ausbildung zu erlangen ist aber einfacher als gedacht und bringt sowohl betriebswirtschaftlich wie auch volkswirtschaftlich Nutzen.
Ein Ausbildungsbetrieb muss so ausgestattet sein, dass die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden können. Notwendige technische Geräte und Werkzeuge müssen dem aktuellen technischen Stand entsprechen. Ergänzend zur Praxis vermittelt die Berufsschule berufstheoretisches Wissen und Allgemeinbildung.
Im Unternehmen unterscheidet man zwischen dem Ausbildenden und dem Ausbilder: Der Ausbildende ist der Vertragspartner der Azubis, der Ausbilder vermittelt dem Lehrling Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen. Ausbilden kann, wer persönlich und fachlich geeignet ist und einen passenden Berufsabschluss hat. Ist das nicht der Fall, kann die fachliche Eignung anerkannt werden, wenn der künftige Ausbilder über eine längere Berufserfahrung im jeweiligen Bereich verfügt.
Ausbilder-Eignungsverordnung
Zudem müssen berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachgewiesen werden. Dies geschieht durch eine Prüfung - im Rahmen der Meisterprüfung oder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Die meisten angehenden Ausbilder besuchen ein Seminar zur Prüfungsvorbereitung mit 80 bis 100 Stunden. Die Vorbereitung ist aber auch online oder im Selbststudium möglich. Der Weiterbildungsmarkt bietet ein großes Angebot.
Die Ausbildung für den jeweiligen Beruf erfolgt nach der geltenden Ausbildungsordnung, die stetig modernisiert und den Erfordernissen angepasst wird. So ist sichergestellt, dass alle Lehrlinge bundesweit eine einheitliche Ausbildung erhalten, Mobilität gesichert ist und die Wirtschaft auf qualifizierte Mitarbeiter zurückgreifen kann. Die Jugendarbeitslosigkeit bleibt gering, weil eine enge Verbindung zwischen den Ausbildungsangeboten und dem Arbeitskräftebedarf in der Wirtschaft besteht.
Die Ausbildungsberater und -beraterinnen der IHKs in Schleswig-Holstein geben interessierten Unternehmen gerne Tipps und helfen beim Einstieg in die Berufsausbildung.
Dr. Julia Pütz 
Veröffentlicht am 10. Mai 2016