Fördermöglichkeit

Weiterbildungsstipendium: Begabtenförderung für leistungsstarke Azubis

Worum geht es bei dem Stipendium?

Leistung zahlt sich auch in der Berufsausbildung aus.
Die "Begabtenförderung Berufliche Bildung" ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung junger, leistungsstarker Absolventen einer dualen Berufsausbildung.
Innerhalb des Förderzeitraums (Aufnahmejahr und zwei Folgejahre) können Zuschüsse von insgesamt maximal 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Das sind jährlich 3.045 Euro - bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Fördermaßnahme.

Gehöre ich zur Zielgruppe?

Um sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Sie haben eine Ausbildung im Dualen System abgeschlossen.
Sie haben
  • bei der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte erzielt oder besser als "gut" bestanden (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
  • in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach. Bitte beachten: Sie müssen anhand von konkreten Beispielen darlegen, welche besonderen Gründe Ihre Aufnahme in die Förderung rechtfertigen. Normale Arbeitszeugnisse reichen nicht.
Sie sind zum Aufnahmezeitpunkt (1. Januar) jünger als 25 Jahre.
  • Anrechenbare Zeiten (maximal drei Jahre) wie zum Beispiel Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr- oder Zivildienst, der Abschluss einer weiteren beruflichen Ausbildung oder ein freiwilliges soziales/ ökologisches Jahr können berücksichtigt werden und verschieben somit die Altersgrenze.
Sie sind im Anschluss an Ihre Ausbildung
  • mindestens 15 Stunden pro Woche beschäftigt,
  • selbständig tätig oder
  • arbeitssuchend gemeldet.
Achtung: Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen dies nicht automatisch die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium. Liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren.
Von der Aufnahme ausgeschlossen sind:
  • Schülerinnen und Schüler
  • Vollzeitstudierende ohne Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche
  • Personen mit Hochschulabschluss
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
  • Personen, die 28 Jahre oder älter sind

Wo kann ich mich informieren und bewerben?

Für Fragen rund um das Weiterbildungsstipendium wenden Sie sich bitte an diejenige Industrie- und Handelskammer, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen wurde. Bei der IHK Flensburg, der IHK zu Kiel und der IHK zu Lübeck gibt es jeweils Ansprechpartner, die Ihnen Auskunft zu konkreten Fragen zur Bewerbung und zur Förderung geben können.
Die Kammern nehmen die Bewerbungen entgegen und vergeben die Stipendien. Im Rahmen des Stipendiums entscheiden sie über die eingereichten Förderanträge und zahlen die Gelder des Stipendiums aus.

Wie bewerbe ich mich?

Sie erfüllen alle Aufnahmekriterien und sind an dem Weiterbildungsstipendium interessiert? Wunderbar!
Dann füllen Sie bitte diese Interessensbekundung aus, denn die IHKs in Schleswig-Holstein nutzen ein Online-Verfahren zur Bewerbung.
Bitte nehmen Sie vorher auch die Richtlinien über die Begabtenförderung beruflicher Bildung zur Kenntnis.

Wann ist der Bewerbungsschluss?

Wir benötigen Ihre Interessensbekundung spätestens bis zu den unten genannten Daten (Eingang bei der IHK), andernfalls ist eine Aufnahme in das Stipendium ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie den Bewerbungsschluss bei Ihrer zuständigen IHK:
  • IHK Flensburg: jedes Jahr bis zum 20. September
  • IHK zu Kiel und IHK zu Lübeck: jedes Jahr bis zum 1. November
Nach dem Bewerbungsschluss findet ein Auswahlverfahren statt und wir informieren Sie darüber, ob Sie für ein Stipendium ausgewählt wurden.
Die Aufnahme der neuen Stipendiaten/-innen in die Begabtenförderung erfolgt dann jeweils zum 1. Januar des Folgejahres. Sollte Ihre geplante Weiterbildung bereits vor dem Aufnahmedatum beginnen, muss Ihre Bewerbung vor dem Beginn der Weiterbildung bei uns eingehen.
Sie haben eine Absage erhalten? Bis zum Erreichen der Altersgrenze können Sie sich erneut für das folgende Jahr bewerben. Außerdem haben wir Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

Wofür kann ich mein Stipendium nutzen?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
    zum Beispiel Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Techniker/-in oder Betriebswirt/-in
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen,
    zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Bitte beachten Sie unbedingt:
Während des Stipendiums müssen Sie jede Maßnahme rechtzeitig vor Beginn beantragen. Hierzu reichen Sie bei der IHK einen entsprechenden Antrag auf Förderung einer Weiterbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 166 KB) ein. Eine nachträgliche Bewilligung oder nur eine anteilige Förderung für die Zukunft sind nicht möglich.
Unter bestimmten Bedingungen können Weiterbildungen gefördert werden, die bereits vor der Aufnahme in das Stipendium begonnen haben:
  • Die Bewerbung muss vor Beginn der Weiterbildung bei der IHK eingehen.
  • In der Bewerbung muss diese Maßnahme als geplante erste Weiterbildung genannt sein.
  • Nach der Aufnahme in das Förderprogramm muss die Förderung dieser Weiterbildung beantragt werden.
  • Die Weiterbildung muss ab der Aufnahme in das Förderprogramm noch mindestens sechs Monate dauern.
Nur wenn alle vier genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die Weiterbildung ab der Aufnahme ins Förderprogramm anteilig gefördert werden.
Auch ein Fernlehrgang ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Alle Details finden Sie im Merkblatt: Fernlehrgang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB) zum Nachlesen.

Was muss ich bei der Beantragung von Sprachreisen ins Ausland beachten?

Im Rahmen des Stipendiums werden auch Intensivsprachkurse im Ausland gefördert - allerdings nur wenn sie berufsbegleitend stattfinden.
Für die Förderung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Erbringung eines Beschäftigungsnachweises (gegebenenfalls eine Freistellung vom Arbeitgeber)
  • eine Bescheinigung der Arbeitsagentur wird bei Meldung über Arbeitslosigkeit benötigt, um zu bestätigen, dass die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht eingeschränkt wird
  • Durchführung eines Intensivsprachkurses in einer Sprachschule im muttersprachlichen Ausland
  • beim “Sprachunterricht” handelt es sich um Gruppen- oder Einzelunterricht
  • mindestens 20 Zeitstunden mit mindestens 1.200 Minuten Sprachunterricht pro Woche
  • Mindestdauer: zwei Wochen
  • begründete Ausnahmen: Einzelunterricht ab einer Woche Dauer mit mindestens 20 Zeitstunden im europäischen Ausland
Nicht förderfähig sind:
  • wenn der Unterricht im Haus der Lehrkraft stattfindet
  • “betreute Selbststudien” und “betreute Hausaufgaben”
  • von inländischen Veranstaltern unter Mitnahme von Lehrkräften (oder kurzzeitiger örtlicher Anheuerung von Lehrkräften) durchgeführte Sprachkurse
  • ein dritter Auslandssprachkurs in derselben Sprache
Wichtige Informationen zum Aufenthalt und zur An- und Abreise
  • zweiwöchige Kurse dürfen keinen örtlichen Feiertag enthalten
    (Feiertage am Samstag oder Sonntag sind zulässig)
  • drei- und vierwöchige Kurse dürfen höchstens einen örtlichen Feiertag enthalten
  • Überprüfen Sie vorab, ob internationale Feiertage vorliegen
  • Anreise: grundsätzlich mindestens einen Tag vor Unterrichtsbeginn
  • Abreise: frühestens einen Tag nach Unterrichtsende
  • Fahrtkosten können erstattet werden, dazu einfach das Angebot der gewählten Flugverbindung (gegebenenfalls eine alternative Reiseverbindung) dem Antrag beifügen
Die Obergrenzen der Zuschüsse sind je nach Kursdauer betragsmäßig begrenzt. Mit dem jeweiligen Höchstbetrag sind alle durch die Sprachreise entstehenden Kosten abgedeckt. Kosten, die diese Obergrenzen überschreiten, tragen die Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst.
Es gelten folgende Obergrenzen:
zweiwöchiger Kurs 1.600 Euro
dreiwöchiger Kurs 2.100 Euro
vier- und mehrwöchiger Kurs 2.600 Euro
Die Obergrenze kann bei mehr als vierwöchigen Intensivsprachkursen mit 500 Euro für jede weitere Woche überschritten werden, wenn die Maßnahme auf einen international, anerkannten, zertifizierten Abschluss ausgerichtet ist (mindestens Stufe “C1” des europäischen Referenzrahmens).
Ein zweiter Auslandssprachkurs in derselben Sprache ist förderfähig.

Was ist der IT-Bonus?

Als Stipendiat/-in haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen IT-Bonus zu beantragen. Dies ist ein Zuschuss von bis zu 250 Euro für den Erwerb eines Computers, Notebooks oder Tablets. Förderfähig sind Geräte, die ein sinnvolles Arbeiten ermöglichen.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
  • Das Gerät muss im ersten Förderjahr zusammen mit einer Weiterbildung beantragt und auch angeschafft werden.
  • Der Beginn dieser Weiterbildung muss ebenfalls im ersten Förderjahr liegen.
  • Der Computer muss für die beantragte Weiterbildung aber kein notwendiges Arbeitsmittel sein.
  • Vor der Aufnahme ins Förderprogramm oder nach dem Ende des ersten Förderjahres gekaufte Geräte sind nicht zuschussfähig.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Azubis dabei, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den eigenen Horizont zu erweitern.
Worauf warten Sie noch? Bewerben Sie sich!

Antragsformulare und Merkblätter zum Download