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Nr. 96237
Fördermöglichkeit
Weiterbildungsstipendium: Begabtenförderung für leistungsstarke Azubis
Leistung zahlt sich auch in der Berufsausbildung aus.
Die
"Begabtenförderung Berufliche Bildung" ist ein Programm des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung junger, leistungsstarker Absolventen einer dualen Berufsausbildung.
Innerhalb des Förderzeitraums (Aufnahmejahr und zwei Folgejahre) können Zuschüsse von insgesamt
maximal 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Das sind jährlich 2.700 Euro - bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Fördermaßnahme.
Gehöre ich zur Zielgruppe?
Um sich für ein
Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Sie haben eine
Ausbildung im Dualen System abgeschlossen.
Sie haben
bei der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte erzielt oder besser als "gut" bestanden (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht oder
Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach. Bitte beachten: Sie müssen anhand von konkreten Beispielen darlegen, welche besonderen Gründe Ihre Aufnahme in die Förderung rechtfertigen. Normale Arbeitszeugnisse reichen nicht.
Sie sind zum Aufnahmezeitpunkt (1. Januar)
jünger als 25 Jahre.
Anrechenbare Zeiten (maximal drei Jahre) wie zum Beispiel Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr- oder Zivildienst, der Abschluss einer weiteren beruflichen Ausbildung oder ein freiwilliges soziales/ ökologisches Jahr können berücksichtigt werden und verschieben somit die Altersgrenze.
Sie sind im Anschluss an Ihre Ausbildung
mindestens 15 Stunden pro Woche beschäftigt,
selbständig tätig oder
arbeitssuchend gemeldet.
Achtung: Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen dies
nicht automatisch die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium. Liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein
Auswahlverfahren.
Von der Aufnahme ausgeschlossen sind:
Schülerinnen und Schüler
Vollzeitstudierende ohne Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche
Personen mit Hochschulabschluss
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
Personen, die 28 Jahre oder älter sind
Wo kann ich mich bewerben?
Für Fragen rund um das Weiterbildungsstipendium wenden Sie sich bitte an diejenige Industrie- und Handelskammer, bei der Ihr
Berufsausbildungsverhältnis eingetragen wurde. Bei der IHK Flensburg, der IHK zu Kiel und der IHK zu Lübeck gibt es jeweils Ansprechpartner, die Ihnen Auskunft zu konkreten Fragen zur Bewerbung und zur Förderung geben können. Die Kammern nehmen die
Bewerbungsunterlagen entgegen und vergeben die Stipendien.
Im Rahmen des Stipendiums entscheiden die Kammern über die eingereichten Förderanträge und zahlen die Gelder des Stipendiums aus.
Beschäftigungsnachweis* Ihres Arbeitgebers über Ihre derzeitige Berufstätigkeit (Sollten Sie arbeitslos gemeldet sein, müssen Sie dies durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Arbeitsagentur nachweisen.)
* Der Beschäftigungsnachweis muss:
aktuell sein (nicht älter als drei Monate),
von der Personalabteilung auf Geschäftsbogen mit Datum und Unterschrift ausgestellt werden sowie
Ihre regelmäßigen Wochenarbeitsstunden und die Vertragslaufzeit (das heißt "befristet bis ..." oder "unbefristet", nicht "ungekündigt”) enthalten.
Außerdem können Sie gerne ein formloses Bewerbungsschreiben, einen Lebenslauf und Angaben zur ersten geplanten Weiterbildung beifügen.
Wir benötigen
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen postalisch jeweils bis zu dem nachfolgend genannten Datum (Eingangsstempel der IHK), da sonst eine Aufnahme ausgeschlossen ist.
Bewerbungen per Email werden nicht berücksichtigt.
IHK Flensburg: jedes Jahr am 20. September
IHK zu Lübeck und IHK zu Kiel: jedes Jahr am 15. November
Nach dem Bewerbungsschluss findet ein Auswahlverfahren statt und wir informieren Sie per Post darüber, ob Sie für ein Stipendium ausgewählt wurden.
Die Aufnahme der neuen Stipendiaten/-innen in die Begabtenförderung erfolgt dann jeweils zum
1. Januar des Folgejahres. Sollte Ihre geplante Weiterbildung bereits vor dem Aufnahmedatum beginnen, muss Ihre Bewerbung vor dem Beginn der Weiterbildung bei uns eingehen.
Sie haben eine Absage erhalten? Bis zum Erreichen der Altersgrenze können Sie sich erneut für das folgende Jahr bewerben. Außerdem haben wir Informationen zu
weiteren Förderungsmöglichkeiten zusammengestellt.
Wofür kann ich mein Stipendium nutzen?
Förderfähig sind
anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende -
Weiterbildungen:
Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Techniker/-in oder Betriebswirt/-in,
Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Während des Stipendiums müssen Sie
jede Maßnahme rechtzeitig
vor Beginn beantragen. Hierzu reichen Sie bei der IHK einen entsprechenden
Antrag auf Förderung einer Weiterbildung (PDF-Datei · 842 KB) ein. Eine nachträgliche Bewilligung oder nur eine anteilige Förderung für die Zukunft sind nicht möglich.
Unter bestimmten Bedingungen können
Weiterbildungen gefördert werden,
die bereits
vor der Aufnahme in das Stipendium begonnen haben:
Die Bewerbung muss vor Beginn der Weiterbildung bei der IHK eingehen.
In der Bewerbung muss diese Maßnahme als geplante erste Weiterbildung genannt sein.
Nach der Aufnahme in das Förderprogramm muss die Förderung dieser Weiterbildung beantragt werden.
Die Weiterbildung muss ab der Aufnahme in das Förderprogramm noch mindestens sechs Monate dauern.
Nur wenn alle vier genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die Weiterbildung ab der Aufnahme ins Förderprogramm anteilig gefördert werden.
Als Stipendiat/-in haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen
IT-Bonus zu beantragen. Dies ist ein Zuschuss von bis zu 250 Euro für den Erwerb eines Computers, Notebooks oder Tablets. Förderfähig sind Geräte, die ein sinnvolles Arbeiten ermöglichen.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Das Gerät muss im ersten Förderjahrzusammen mit einer Weiterbildung beantragt und auch angeschafft werden.
Der Beginn dieser Weiterbildung muss ebenfalls im ersten Förderjahr liegen.
Der Computer muss für die beantragte Weiterbildung aber kein notwendiges Arbeitsmittel sein.
Vor der Aufnahme ins Förderprogramm oder nach dem Ende des ersten Förderjahres gekaufte Geräte sind nicht zuschussfähig.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Azubis dabei, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den eigenen Horizont zu erweitern.