Nr. 292
Schulungen

Gefahrgut

Zur Erhöhung der Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen ist eine besondere Schulung für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte gesetzlich vorgeschrieben. Näheres erfahren Sie hier.
Bestellung, Schulung und Prüfung

Nach der neuen GbV müssen Unterneh­mer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luft­fahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

ADR-Bescheinigung

Güterkraftverkehrsunternehmer, die sich auf Gefahrguttransporte spezialisiert haben oder als Transporteure Gefahrgut befördern, müssen entsprechend qua­lifizierte Fahrer einsetzen, die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind.