Nr. 32587
Erlaubnispflichtiges Gewerbe

Übersicht Bewachungsgewerbe

Sie suchen spezifische Informationen zum Bewachungsgewerbe, möchten erfahren, welche Voraussetzungen für den Berufszugang erforderlich sind oder welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Personal zu beschäftigen? Die IHK Schleswig-Holstein stellt Ihnen ausreichendes Informationsmaterial zur Unterrichtung und zur Prüfung zur Verfügung.

Termine und Anmeldung

Die Sachkundeprüfung ist gemäß § 34a der Gewerbeordnung für besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten sowie für Gewerbetreibende vorgeschrieben.

Termine und Anmeldung

Die Unterrichtung für das Bewachungs­personal nach § 34a Gewerbeordnung ermöglicht eine Beschäftigung als normaler Arbeitnehmer (auf Lohnsteuer­karte) bei einem Sicherheitsunterneh­men in den meisten Tätigkeitsfeldern.