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Nr. 11849
Auslandsaufenthalt

Berufsausbildung im Ausland

Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten. Diese Regelung ermöglicht es, zeitlich begrenzte Abschnitte der Berufsausbildung auch im Ausland zu verbringen.
Der Auslandsaufenthalt ist Bestandteil des Berufsausbildungsverhältnisses. Dieses wird nicht unterbrochen und ruht auch nicht. Der Auslandsaufenthalt kann nur in Abstimmung mit dem Arbeitgeber erfolgen.