Abschlussprüfung nicht bestanden - was jetzt?
Du hast deine Abschlussprüfung nicht bestanden? Keine Panik! Nicht jeder schafft dies beim ersten Anlauf. Du kannst die Abschlussprüfung zweimal wiederholen – also insgesamt dreimal ablegen, um deinen erfolgreichen Abschluss zu erlangen! Bestehst du die Abschlussprüfung nicht, hast du mehrere Möglichkeiten:
Du verlängerst deine Ausbildung
Bei einer nicht bestandenen Prüfung können Auszubildende eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen. Sprich hierzu zuerst mit deinem Ausbildungsbetrieb. Eine Verlängerung der Ausbildung erfolgt niemals automatisch.
Die Verlängerung erfolgt in der Regel um sechs Monate bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
Solltest du nach einem halben Jahr auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, kannst du nochmals bis zum nächsten Prüfungstermin die Verlängerung beantragen. Mit Ablegen der zweiten Wiederholungsprüfung - und spätestens nach insgesamt einem Jahr seit dem ursprünglichen Vertragsende - endet die Ausbildung.
Verlängerungsvertag
Eine Verlängerung muss der IHK mit dem Verlängerungsvertrag mitgeteilt werden. Dieser sollte vor dem regulären Vertragsende im Bildungsportal digital (über den Account des Ausbildungsbetriebes) oder postalisch (bitte Formular anfordern) eingereicht werden.
Berufsschule
Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag verlängert wurde, sind weiterhin berufsschulpflichtig. Der Ausbildungsbetrieb muss dies der Berufsschule mitteilen.
Berichtsheft/Ausbildungsnachweis
Wenn die Ausbildung verlängert wird, muss auch weiterhin das Berichtsheft geführt werden.
Wiederholungsprüfung
Dein Ausbildungsbetrieb wird rechtzeitig aufgefordert dich für die Wiederholungsprüfung anzumelden. Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren.
Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?
Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden.
Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden. In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
- in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls du im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht hast, musst du alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholen
- die Prüfungsergebnisse können nur 2 Jahre angerechnet werden
Du verlängerst deine Ausbildung nicht
Wenn bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung der Ausbildungsvertrag nicht verlängert wird, endet die Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit (zum Beispiel 31. August). Du kannst dich für die Wiederholungsprüfung auch ohne Betrieb anmelden.
Achtung: Bei bestimmten Berufen wird für die Wiederholung von praktischen Prüfungsteilen zwingend ein geeigneter Betrieb benötigt.
Wenn die Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsbetrieb abgelegt werden soll, wende dich bitte zeitnah an deinen zuständigen Prüfungskoordinator bei deiner IHK. Die Prüfungsgebühr musst du in diesem Fall selbst bezahlen. Hier kannst du dich anmelden:
Mit Berufserfahrung zum IHK-Abschluss - IHK Schleswig-Holstein
Wenn die Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsbetrieb abgelegt werden soll, wende dich bitte zeitnah an deinen zuständigen Prüfungskoordinator bei deiner IHK. Die Prüfungsgebühr musst du in diesem Fall selbst bezahlen. Hier kannst du dich anmelden:
Mit Berufserfahrung zum IHK-Abschluss - IHK Schleswig-Holstein
Berufsschule
Wenn du dich ohne Ausbildungsbetrieb anmeldest, kannst du die Berufsschule nicht mehr besuchen.
Berichtsheft/Ausbildungsnachweis
Wird der Ausbildungsvertrag nicht verlängert, musst du kein Berichtsheft mehr führen.
Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?
Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden.
Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden. In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
- in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls du im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht hast, musst du alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholen
- die Prüfungsergebnisse können nur 2 Jahre angerechnet werden. Ausschlaggebend ist hier das Datum der Ergebnisfeststellung der nicht bestandenen Prüfung.
Besondere Hinweise für Umschüler und überstellte Prüfungsteilnehmer
Umschüler
Wenn du keine reguläre Ausbildung, sondern eine Umschulung absolviert hast, spreche bitte mit deinem Bildungs-/Reha-Träger und/oder dem Kostenträger, inwieweit eine Verlängerung der Bildungsmaßnahme bis zur Wiederholungsprüfung möglich ist.
Überstellte Prüflinge (Mitprüflinge)
Bitte wende dich zunächst an die örtlich zuständige IHK bei der dein Ausbildungsvertrag registriert wurde. Von dieser bekommst du Informationen, die speziell für dich gelten.
Abschlussprüfung im dritten Versuch nicht bestanden
In diesem Fall hast du endgültig nicht bestanden und kannst die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf nicht mehr wiederholen.