Handwerksabgrenzung
Wollen Existenzgründer oder Gewerbetreibende Tätigkeiten ausüben, die auch handwerkliche Grundkenntnisse und Geschick erfordern, so stehen sie häufig vor der Frage, ob es sich nicht möglicherweise um eine Tätigkeit handelt, die der Handwerksordnung unterliegt.
Die Handwerksordnung sieht grundsätzlich vor, dass der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen gestattet ist (sog. Meisterprivileg). Aber auch zulassungsfreie und handwerksähnliche Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Qualifikationsnachweis erforderlich ist, müssen in das Handwerksverzeichnis bei der Handwerkskammer eingetragen werden.
Existenzgründer oder Gewerbetreibende sollten sich daher vor Aufnahme ihrer (handwerklichen) Tätigkeit genau informieren, ob diese Tätigkeit zulassungspflichtig, zulassungsfrei, handwerksähnlich oder möglicherweise überhaupt kein Handwerk, sondern ein Gewerbe aus dem Bereich Industrie, Handel oder Dienstleistung ist. Denn danach bestimmt sich am Ende auch, ob eine Zugehörigkeit zur Handwerkskammer, zur Industrie- und Handelskammer oder aber in Einzelfällen zu beiden Kammern (sog. Mischbetrieb) vorliegt.
Erste Anhaltspunkte für die Einordnung einer (handwerklichen) Tätigkeit bieten die Anlagen zur Handwerksordnung und zwar:
- Anlage A: Katalog der zulassungspflichtigen Handwerke
- Anlage B: Katalog der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
Eine abschließende Einordnung, ob es sich um eine handwerksmäßige oder nicht handwerksmäßige Betriebsform handelt, kann in vielen Fällen jedoch nur nach dem Gesamtbild des jeweiligen Betriebes getroffen werden.
Bei konkreten Fragen sollten sich Existenzgründer oder Unternehmer an die für sie zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer wenden.
Leitfaden Abgrenzung und Merkblätter
- Leitfaden Abgrenzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1444 KB) (Nr. 3010738)
- Handreichung Montage von Photovoltaikanlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 62 KB) (Nr. 6957942)
- Merkblatt Akustik- und Trockenbau (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 318 KB) (Nr. 2647290)
- Merkblatt Datenverarbeitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB) (Nr. 2647278)
- Merkblatt Einbau genormter Baufertigteile (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 239 KB) (Nr. 2647270)
- Merkblatt Fassadenbau (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) (Nr. 2647282)
- Merkblatt Garten- und Landschaftsbau (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 264 KB) (Nr. 2647280)
- Merkblatt Graffitibeseitigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 215 KB) (Nr. 6957956)
- Merkblatt Handwerk ein Überblick (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 258 KB) (Nr. 6957962)
- Merkblatt Hausmeisterdienste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) (Nr. 2647284)
- Merkblatt Herstellung von Nahrungsmitteln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 239 KB) (Nr. 6957974)
- Merkblatt Nagelstudios (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) (Nr. 6957976)
- Merkblatt Reisegewerbe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 313 KB) (Nr. 6957970)
- Merkblatt Sicherheitstechnik (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 644 KB) (Nr. 2647274)
- Merkblatt Kfz-Reparaturen an Tankstellen und im Gebrauchtwagenhandel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 644 KB) (Nr. 2647288)
- Merkblatt Tiefbau (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 229 KB) (Nr. 2647292)
- Merkblatt Werbung ohne Handwerksrolleneintragung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 289 KB) (Nr. 6957980)