Öffentliches Auftragswesen
Öffentliche Aufträge bergen ein erhebliches Potenzial für leistungsfähige Unternehmen aller Branchen. In Europa werden pro Jahr Aufträge in Höhe von rund 1.500 Milliarden Euro vergeben. Allein in Deutschland beschaffen Bund, Länder und Gemeinden jährlich Waren und Dienstleistungen im Wert von fast 200 Milliarden Euro.
EU-Schwellenwerte ab 2024 für öffentliche Aufträge
Im Zwei-Jahres-Rhythmus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte (Europaweite Bau- und Auftragsvergabeverfahren) für die Geltung des EU-Vergaberechts an. Die Schwellenwerte gelten seit 15.11.2023 und sind gegenüber den bisherigen Werten etwas erhöht.
Die deutsche Vergabeverordnung hat eine dynamische Verweisung auf die jeweiligen Änderungen, daher gelten die angehobenen Schwellenwerte auch in Deutschland.
Die neuen Schwellenwerte sind:
- Bauaufträge (alle Bereiche): EUR 5.538.000 statt bisher EUR 5.382.000.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge außerhalb des Sektorenbereichs: EUR 221.000 statt bisher EUR 215.000.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden: EUR 143.000 statt bisher EUR 140.000.
- Konzessionen (alle Bereiche): EUR 5.538.000 statt bisher EUR 5.382.000.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit: EUR 443.000 statt bisher EUR 431.000.
- Bei den sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen bleibt es bei der Wertgrenze von EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber und EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber.
Bei allen Schwellenwertbeträgen handelt es sich um Nettowerte ohne Umsatzsteuer.
Sie gelten für alle Vergabeverfahren, die ab dem 01.01.2024 bekannt gemacht werden bzw. bei Verfahren ohne Bekanntmachungspflicht, bei denen ab dem 01.01.2024 die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt.
Weitere Information und Beratung zu Vergabefragen erhalten Sie von der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. (ABST), einer gemeinsamen Einrichtung der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern.
Informationen sind auch abrufbar auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Ihr Ansprechpartner:
Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Geschäftsführer Lars Wiedemann
0385 61738117
wiedemann@abst-mv.de
Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Geschäftsführer Lars Wiedemann
0385 61738117
wiedemann@abst-mv.de
Neue Verordnung zu Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen
Am 30. Mai 2025 wurde die Verordnung über die Mindestarbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (MinArbV M-V) bekannt gemacht. Sie konkretisiert das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V und legt verbindliche arbeitsrechtliche Mindeststandards für öffentliche Aufträge fest. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber sind ab sofort zur Beachtung dieser Vorgaben verpflichtet.
Demnach gilt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in nachfolgenden Branchen ab sofort der verbindliche Mindestlohn von 13,98 € brutto pro Stunde.
Bund hebt Wertgrenzen für Direktaufträge an
Das Bundeskabinett hat am 11.12.2024 die „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ beschlossen. Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergabestellen des Bundes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Daneben werden die krisenbedingt von 3.000 Euro angehobenen Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich (auf 5.000 bzw. 8.000 Euro) um ein Jahr verlängert. Eine allgemeine Erhöhung der Direktauftragswertgrenze – etwa ebenfalls um 15.000 Euro – auch für die Vergabe von Bauleistungen wird vom zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im „Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen“ zur Diskussion gestellt.
Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Die Auftragsberatungsstelle (ABST) Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist eine gemeinsame Dienstleistungseinrichtung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommerns.
Die ABST berät und informiert kostenfrei Unternehmen auf dem Gebiet des Öffentlichen Auftragswesens (Marktzugangshilfe). Gleichzeitig ist sie Ansprechpartner für alle Beschaffungsstellen des Bundes, der Länder und der Kommunen für Fragen um das nationale und internationale öffentliche Auftragswesen.
Die ABST bietet Unterstützung bei:
- der Erkundung des öffentlichen Marktes
- der Teilnahme an Ausschreibungen
- der vergaberechtskonformen Ausschreibung
- der Suche nach geeigneten Bietern und Bewerbern
Auftragswesen Aktuell
Informationen zum öffentlichen Auftragswesen werden regelmäßig auf der Internetseite der ABST veröffentlicht. Sie erhalten einen Überblick über bundesweit relevante Themen und Wissenswertes zum Öffentlichen Auftragswesen, Seminare sowie Veranstaltungen der ABST: