Mikromezzaninfonds- Deutschland

Zu geringes Eigenkapital ist für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründer oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Um solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Mikromezzaninfonds-Deutschland mit einem Volumen von 70 Mio. Euro aufgelegt.

Was ist Mezzaninkapital?

Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen-und Fremdkapital. Das Unternehmen erhält wirtschaftliches Eigenkapital. Der Kapitalgeber bekommt weder Stimmrechte, noch mischt er sich ins Tagesgeschäft ein.

Die Vorteile

Das Unternehmen muss keine Sachsicherheiten stellen. Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöht sich. Das Rating verbessert sich. Die Konditionen laufender Kredite können sich verbessern. Der Unternehmer verbessert seine Chancen auf neue Kredite.

Zielgruppe

Der Fonds richtet sich an kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer/innen und stellt wirtschaftliches Eigenkapital als Beteiligungskapital für zehn Jahre bis 50.000 Euro zur Verfügung. Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sollen besonders angesprochen werden. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. 

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Stille Beteiligung kann für alle Zwecke der Unternehmensführung verwandt werden. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten. Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen. Anträge können über die in dem jeweiligen Bundesland ansässige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft gestellt werden.
Konditionen:
  • 8% p.a., zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich
  • einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage, zahlbar bei Auszahlung
  • variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% p.a.
Der Mikromezzaninfonds wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz