Bildungsschecks für Existenzgründer

Um Sie als Existenzgründer in Ihren unternehmerischen Fähigkeiten zu stärken, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit den Kammern des Landes und der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung eine Förderung zur Qualifizierung und begleitenden Beratung von Existenzgründern durch Bildungsschecks ins Leben gerufen.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die beabsichtigen, eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen einer wirtschaftlichen Existenzgründung als Vollexistenz aufzunehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme von Bildungsscheckinhabern an Maßnahmen der Qualifizierung sowie die Beratung und Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine qualifizierte Unternehmensberaterin oder einen qualifizierten Unternehmensberater (Beratende).

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • ein Grundkurs mit 48 Stunden, u. a. zu den folgenden Themen:
    • allgemeine Grundlagen
    • Risikominimierung
    • Überblick über Steuern und Abgaben
    • Finanzierung und öffentliche Mittel
    • Unternehmensentwicklung
    • Aufbau und
    • notwendige Verträge
    • Einführung in das Rechnungswesen
    • Unternehmerpersönlichkeit
    • Vorbereitung auf Kreditgespräche
    • Markterschließung
  • eine individuelle Beratung und Begleitung
max. 2 Tagewerke, bei Unternehmensnachfolgen bzw.  innovativen/ technologieorientierten Existenzgründungen / Unternehmensnachfolgen können jeweils max. zwei weitere Tagewerke beantragt werden. Ein Tagewerk entspricht grundsätzlich 8 Zeitstunden. Die Gründungswilligen müssen für die Beantragung den Entwurf eines Unternehmenskonzeptes sowie einen Nachweis über kaufmännische Kenntnisse vorlegen.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

  • Antragstellende Personen müssen ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,
  • die zukünftige Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden,
  • derExistenzgründermuss vollständig andergeförderten Maßnahmeteilnehmen,
  • die Grundkurse müssen bei Bildungsdienstleistern mit Anerkennung als "Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern" durchgeführt werden
  • Schecks für die Beratung und Begleitung können bei Beratenden, die in der BAFA-Beraterdatenbank gelistet sind, eingelöst werden Beratende, die keine BAFA-Listung haben, erfüllen die Voraussetzungen, wenn sie eine geeignete Zertifizierung (z.B. DIN EN ISO 9001, DIN ISO 29990) nachweisen können.

Wie wird gefördert?

Die Zuschüsse werden in Form von Bildungsschecks in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Nr.
Bezeichnung des Bildungsschecks
max. Zuschuss in Euro (netto)
Eigenanteil in Euro (brutto)
01
Grundkurs**
436,00
109,00
11
Beratung** (max. 2 Tagewerke)
556,00/Tag
271,05/Tag*
12
Beratung** bei Unternehmensnachfolge (max. 4 Tagewerke)
556,00/Tag
271,05/Tag*
13
Beratung** bei innovativer/technologieorientierter Gründung oder Unternehmensnachfolge (max. 6 Tagewerke)
556,00/Tag
271,05/Tag*
*) grundsätzlich erfolgt die Abrechnung der Beratungsleistungen einschließlich der gesetzlichen MwSt.
**) in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Der Eigenanteil darf nicht durch öffentliche Förderung bezuschusst werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Ausreichung von Bildungsschecks besteht nicht.

Wie ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren?

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespräches, in dem ein Bildungsbedarf zu begründen ist, über eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg- Vorpommern.
Die Bewilligung (Bescheiderstellung) und die Ausgabe der Bildungsschecks erfolgt durch die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird erteilt, das heißt, in der Zeit nach Antragstellung bis zum Erhalt des Bewilligungsbescheides bzw. der Bildungsschecks erfolgt die Anmeldung/Teilnahme an einem Grundkurs bzw. die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen auf eigenes finanzielles Risiko, weil über den Antrag auf Förderung noch nicht entschieden worden ist.
Auf die beantragte Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Das Merkblatt Bildungsschecks (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 531 KB) steht Ihnen als Download zur Verfügung.