Planungssicherstellungsgesetz läuft aus

Der Bundestag hatte am 14. Mai 2020 das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie – kurz Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) – verabschiedet und der Bundesrat hatte am 15. Mai 2020 zugestimmt (Zustimmungsgesetz). Seither konnten in der Zeit der Corona-Krise und auch noch darüber hinaus Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub digital erfolgen.
Im Planungssicherstellungsgesetz war u. a. vorgesehen, dass Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren auf Online-Konsultationen umgestellt werden können. Von Erörterungsterminen konnte abgesehen werden. Mit Zustimmung aller Beteiligten war auch eine Telefon- oder Videokonferenz möglich.
Damit wurde ein langjähriger Vorschlag der DIHK aufgegriffen, die Planverfahren grundsätzlich digital durchzuführen.
Das PlanSiG war mehrfach verlängert worden. Die wichtigsten Regelungen waren laut § 7 schließlich bis zum 31.12.2024 befristet.
Es gilt § 7 Abs. 2 PlanSiG: Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2029 außer Kraft.