Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungs
programms Vorpommern

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern hat am 16. Juni 2020 den überarbeiteten Entwurf der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP) für die fünfte Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Mit der Zweiten Änderung des RREP VP sollen die raumordnerischen Festlegungen für die Windenergienutzung aktualisiert werden. Der Entwurf sieht die Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windenergieanlagen vor.
In der Zeit vom 04.08.2020 bis zum 03.09.2020 wurde die fünfte Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf durchgeführt. Informationen zum Verfahren sind auch auf der Internetseite des Planungsverbandes Vorpommern eingestellt.
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der fünften Beteiligung und die Abwägung der Belange ist inzwischen abgeschlossen und kann gleichfalls beim Planungsverband Vorpommern eingesehen werden.
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern hat am 08. Dezember 2022 die Zweite Änderung des RREP Vorpommern zur Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen für die Windenergienutzung beschlossen. Vorausgegangen waren fünf Öffentlichkeitsbeteiligungen. Die Verbandsversammlung hat weiterhin beschlossen, die Unterlagen der Zweiten Änderung des RREP Vorpommern bei der Landesregierung zur Rechtsetzung einzureichen, d.h. die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern ist noch nicht verbindlich. Rechtskraft erhält die Zweite Änderung erst durch Landesverordnung.