Änderungsverfahren des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern abgeschlossen

Die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP) zu den raumordnerischen Festlegungen für die Windenergienutzung ist rechtskräftig. Die entsprechende Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern Nr. 22/2023 am 17. Oktober 2023 veröffentlicht.
Mit der Zweiten Änderung des RREP VP wurden die raumordnerischen Festlegungen für die Windenergienutzung aktualisiert. Im Ergebnis kam es zur Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Vorpommern.
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern hat am 08. Dezember 2022 die Zweite Änderung des RREP Vorpommern zur Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen für die Windenergienutzung beschlossen. Rechtskraft erhielt die Zweite Änderung durch Landesverordnung vom 30. September 2023.
Vorausgegangen waren fünf Öffentlichkeitsbeteiligungen seit dem Aufstellungsbeschluss im Januar 2013. In der Zeit vom 04. August 2020 bis zum 03. September 2020 wurde die fünfte und letzte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Nach über 10 Jahren konnte die Änderung nun abgeschlossen werden.
Die vollständigen Unterlagen mit Text- und Kartenteil, Umweltbericht und Abwägungsdokumentation finden Sie auf den Seiten des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern.