Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland ist im Raumordnungsgesetz (ROG) geregelt. Im Wesentlichen wird die Raumordnung jedoch in den Bundesländern und Regionen vollzogen. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum werden in gesetzlich bestimmten Verfahren koordiniert.

Landes- und Regionalplanung

In Mecklenburg-Vorpommern beschreibt das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) die Ziele und Grundsätze der räumlichen Planung für das Land (Landesplanung). Die nachfolgende, weiter konkretisierende Ebene ist die Regionalplanung, die in vier Planungsregionen entwickelt und umgesetzt wird.

Landesraumentwicklungsprogramm (LEP 2016)

Von 2012 bis 2016 wurde das LEP durch das für die Landesplanung damals zuständige Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesplanung des Landes M-V neu aufgestellt. Dazu wurden mehrstufige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) durchgeführt. Die IHK zu Rostock hat auf Basis der Positionierungen der Vollversammlung ebenfalls Stellungnahmen abgegeben. Begleitet wurde der Aufstellungsprozess durch den Landesplanungsbeirat, in dem auch die IHKs des Landes mit einem Sitz vertreten sind.
Das Landesraumentwicklungsprogramm trat am 9. Juni 2016 in Kraft und ist weiterhin rechtskräftig. Ab 2025 soll die Gesamtfortschreibung des LEP erfolgen.

Regionale Raumentwicklungsprogramme (RREP)

Die Vorgaben aus dem Landesraumentwicklungsprogramm werden auf Ebene der vier Planungsregionen in Regionalen Raumentwicklungsprogrammen (RREP) konkretisiert. Verantwortlich dafür sind die Planungsverbände, die aus Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften der jeweiligen Region bestehen. Die Geschäftsstellen der Planungsverbände sind bei den regionalen Ämtern für Raumordnung und Landesplanung (AfRL) angesiedelt; die räumlichen Zuständigkeiten sind identisch. Der IHK-Bezirk Rostock ist Teil zweier Planungsregionen:
  • Die Planungsregion Rostock umfasst die Hansestadt Rostock und den Landkreis Rostock. Zuständig ist der Planungsverband Region Rostock. Für die Region ist das geltende Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock am 25.11.2010 von der Verbandsversammlung bestätigt worden und dann 2011 rechtskräftig geworden. Bis Juni 2020 wurde das Kapitel Energie im RREP überarbeitet (Teilfortschreibung). Es wurden u.a. die Vorranggebiete für Windenergieanlagen neu ausgewiesen und Festlegungen für Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie getroffen. Die Gesamtfortschreibung des RREP RR befindet sich seit 2024 im Verfahren.
  • Die Planungsregion Vorpommern umfasst die Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald. Der Regionale Planungsverband Vorpommern ist hier für die raumordnerischen Belange zuständig. Für die Region gilt das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern vom August 2010. Auch in Vorpommern wurde mit der Gesamtfortschreibung des RREP VP im Jahr 2024 begonnen.

Prüfung der Raumverträglichkeit

Auf der Grundlage des ROG und der genannten Programme werden bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen Raumordnungsverfahren (neuerdings Raumverträglichkeitsprüfungen genannt) und Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Zweck dieser Verfahren ist es, bei Großvorhaben die wesentlichen Auswirkungen möglichst vorab zu erfassen und Konflikte im Vorfeld zu erkennen, zu beseitigen oder abzumildern. Die IHK zu Rostock wird dabei als Träger öffentlicher Belange gehört und vertritt die Interessen der regionalen Wirtschaft. Informationen zu laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen veröffentlicht das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.