Städtebaulicher Vertrag

Ein Investor kann die Vorbereitung oder Durchführung bestimmter städtebaulicher Maßnahmen auf eigene Kosten übernehmen, um der Gemeinde die Entscheidung für eine bestimmte Planung zu erleichtern. Hierbei handelt es sich um eine Regelung, die ins Baugesetzbuch aufgenommen worden ist, um Verfahren zu beschleunigen. Städtebauliche Verträge werden in der Regel im Zusammenhang mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger geschlossen. Es gibt aber auch andere Formen des städtebaulichen Vertrags, etwa zwischen benachbarten Kommunen.
Rechtsgrundlage: § 11 BauGB