Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung kann auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen geschehen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung folgt nach Überarbeitung der Unterlagen eine vierwöchige Auslegung mit Gelegenheit zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen. Diese Möglichkeit sollten auch betroffene Unternehmen nutzen, sofern sie Einwendungen erheben möchten.