Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird spätestens seit dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Diese wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.
Bei einer Überweisung an die Industrie- und Handelskammer zu Rostock achten Sie daher bitte ab sofort auf die korrekte Angabe des Empfängernamens und der IBAN.
Für eine erfolgreiche Überweisung Ihrer Beiträge und Gebühren verwenden Sie bitte ausschließlich einen der folgenden Empfängernamen:
- Industrie- und Handelskammer zu Rostock
- IHK zu Rostock