Jahresabschluss 2022
Auf ihrer Sitzung am 04. November 2024 hat die Vollversammlung den Jahresabschluss 2022 genehmigt und mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von TEUR 374,6 festgestellt sowie dem Präsidium Entlastung erteilt. Es wurde von der Vollversammlung beschlossen, das durch Rücklagenveränderung und Ergebnisvortrag aus den Vorjahren entstehende Ergebnis in Höhe von TEUR 1.148,5 der bestehenden Rücklage Digitalisierung zuzuführen.
Die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern Bielefeld hat den Jahresabschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 62 KB) – bestehend aus Bilanz, Erfolgs- und Finanzrechnung – nebst Anhang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 192 KB) unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Industrie- und Handelskammer zu Rostock für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Es wurde ein Bestätigungsvermerk mit folgender Einschränkung erteilt: Die im Berichtsjahr an die Mitarbeitenden der IHK zu Rostock im Auftrag des Hauptgeschäftsführers gezahlten Inflationsausgleichsprämien bedürfen in einem Gesamtumfang von TEUR 86,0 gemäß § 19 Abs. 2 Finanzstatut der Genehmigung durch die Vollversammlung. Eine solche wurde von der Vollversammlung auf ihrer Sitzung am 05. Dezember 2023 ausdrücklich verweigert. Die Prämienzahlungen an die Mitarbeitenden sind somit ohne rechtliche Verpflichtung und unter Verstoß gegen die satzungsrechtliche Regelung des § 19 Abs. 2 Finanzstatut erfolgt. Die Nichteinhaltung einer wesentlichen Regelung des Finanzstatut ist zu konstatieren und diesbezüglich ist die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung eingeschränkt.