Jahresabschluss 2020

Auf ihrer Sitzung am 28. Juni 2022 hat die Vollversammlung den Jahresabschluss 2020 genehmigt und mit einem Jahresergebnis in Höhe von TEUR -899 festgestellt sowie dem Präsidium und dem Hauptgeschäftsführer Entlastung erteilt. Es wurde von der Vollversammlung beschlossen, das durch Rücklagenveränderung und Ergebnisvortrag aus den Vorjahren entstehende Ergebnis in Höhe von TEUR 98 der bestehenden Rücklage Digitalisierung zuzuführen.
Die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern Bielefeld hat den Jahresabschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 94 KB) – bestehend aus Bilanz, Erfolgs- und Finanzrechnung – nebst Anhang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 211 KB) unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Industrie- und Handelskammer zu Rostock für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Laut dem Prüfungsbericht entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den Regelungen des Finanzstatuts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der IHK und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Wirtschaftsplan ist ordnungsgemäß aufgestellt und vollzogen worden. Es wurde bestätigt, dass die IHK die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes beachtet und die ihr im Rahmen des Erfolgs- und des Finanzplanes zur Verfügung stehenden Mittel nach diesen Grundsätzen verwendet hat. Die Bestimmungen des Finanzstatuts und die Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie die Grundsätze des öffentlichen Haushaltsrechts und die übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften sind eingehalten worden.