Jahresabschluss 2019

Auf ihrer Sitzung am 31. Mai 2021 hat die Vollversammlung den Jahresabschluss 2019 genehmigt und mit einem Jahresergebnis in Höhe von TEUR -697 festgestellt sowie dem Präsidium und dem Hauptgeschäftsführer Entlastung erteilt. Es wurde von der Vollversammlung beschlossen, das durch Rücklagenveränderung und Ergebnisvortrag aus den Vorjahren entstehende Ergebnis in Höhe von TEUR 427 der bestehenden Rücklage Digitalisierung zuzuführen.
Die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern Bielefeld hat den Jahresabschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB) – bestehend aus Bilanz, Erfolgs- und Finanzrechnung – nebst Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Industrie- und Handelskammer zu Rostock für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Laut dem Prüfungsbericht entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den Regelungen des Finanzstatuts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der IHK und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Wirtschaftsplan ist ordnungsgemäß aufgestellt und vollzogen worden.
Es wurde bestätigt, dass die IHK die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes beachtet und die ihr im Rahmen des Erfolgs- und des Finanzplanes zur Verfügung stehenden Mittel nach diesen Grundsätzen verwendet hat. Die Bestimmungen des Finanzstatuts und die Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie die Grundsätze des öffentlichen Haushaltsrechts und die übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften sind eingehalten worden.