Jahresabschluss 2013

Die Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern Bielefeld hat den Jahresabschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 50 KB) - bestehend aus Bilanz, Erfolgs- und Finanzrechnung - nebst Anhang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB) sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Industrie- und Handelskammer zu Rostock für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Laut dem Prüfungsbericht entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den Regelungen des Finanzstatuts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Sinne der Regelungen des Finanzstatuts der IHK. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der IHK und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Wirtschaftsplan ist ordnungsgemäß aufgestellt und vollzogen worden.
Es wurde bestätigt, dass die IHK die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Aufstellung  des  Wirtschaftsplanes beachtet  und  die  ihr  im Rahmen des Erfolgs- und des Finanzplanes zur Verfügung stehenden Mittel nach diesen Grundsätzen verwendet hat. Die Bestimmungen des Finanzstatuts und die Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie die Grundsätze des öffentlichen Haushaltsrechts und die übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften sind eingehalten worden.
Die Vollversammlung hat auf ihrer Sitzung am 24. November 2014 dem Präsidium und den Hauptgeschäftsführern für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.