Jahresabschluss 2010

Die IHK zu Rostock legt seit der Umstellung von der Kameralistik auf die kaufmännische Rechnungslegung mit Beginn des Geschäftsjahres 2003 den Jahresabschluss in wirtschaftsüblicher Form vor. Damit wird die Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der IHK transparent dargestellt.
Mit dem Jahresabschluss 2010 hat die IHK zu Rostock bereits den achten Jahresabschluss nach kaufmännischer Rechnungslegung vorgelegt. Die Prüfung erfolgte durch die Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern in Bielefeld im Wesentlichen im Frühjahr 2011. Es wurde durch die Prüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht den Regelungen des Finanzstatuts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage im Sinne der Regelungen des Finanzstatuts der IHK.“ Weiter heißt es: „Die IHK zu Rostock hat die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes beachtet und die ihr im Rahmen des Erfolgs- und Finanzplanes zur Verfügung stehenden Mittel nach diesen Grundsätzen verwendet.“
Die Vollversammlung hat auf ihrer Sitzung am 12.09.2011 auf Antrag der ehrenamtlichen Rechnungsprüfer der IHK zu Rostock dem Präsidium und dem Hauptgeschäftsführer für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.