Gebühren für hoheitliche Aufgaben

Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten erhebt die IHK, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen bestehen, Gebühren nach dem Gebührentarif. Der Gebührentarif ist Bestandteil der Gebührenordnung. Hier finden Sie Gebührenordnung und Gebührentarif der IHK zu Rostock.