Allgemeine Teilnahmebedingungen und Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Veranstaltungen
- 1. Geltungsbereich
- 2. Anmeldung und Vertragsschluss
- 3. Teilnahmeentgelt und Zahlungsbedingungen
- 4. Rücktritt durch den Vertragspartner und Kündigung
- 5. Kostenfreie Veranstaltungen
- 6. Kündigung und Ausschluss durch die IHK zu Rostock
- 7. Absage, Verlegung und Änderungen von Veranstaltungen
- 8. Urheberrecht und Veranstaltungsunterlagen
- 9. Datenschutz
- 10. Haftung
- 11. Vertragliche Erklärungen und Nebenabreden
- 12. Gerichtsstand
- 13. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
- 14. Muster-Widerrufsformular
- 15. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Industrie- und Handelskammer zu Rostock (IHK zu Rostock), insbesondere an Informationsveranstaltungen, Seminaren, Lehrgängen, Zertifikatslehrgängen und sonstigen Veranstaltungen, soweit für die jeweilige Veranstaltung keine besonderen Teilnahmebedingungen gelten.
(2) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann – abhängig von der jeweiligen Veranstaltung – insbesondere durch Online-Anmeldung, per E-Mail, schriftlich oder auf andere von der IHK zu Rostock vorgesehene Weise erfolgen.
(3) Besondere Teilnahmebedingungen für einzelne Veranstaltungen gehen diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen vor. Auf Veranstaltungen, für die ausschließlich eine Gebührenordnung oder ein Gebührentarif gilt, finden diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen nur Anwendung, soweit dies in der jeweiligen Gebührenordnung oder dem jeweiligen Gebührentarif vorgesehen ist.
(4) Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten sowohl für kostenpflichtige als auch für kostenfreie Veranstaltungen. Regelungen, die ihrem Inhalt nach ausschließlich kostenpflichtige Veranstaltungen betreffen, finden nur Anwendung, wenn für die betreffende Veranstaltung ein Teilnahmeentgelt geschuldet wird.
(5) Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte, bleiben unberührt. Von gesetzlichen Vorschriften zum Nachteil von Verbrauchern abweichende Vereinbarungen werden nicht getroffen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung stellt, soweit im jeweiligen Anmeldeverfahren nichts anderes bestimmt ist, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der Veranstaltung dar.
(2) Der Vertrag kommt durch Zugang der Anmeldebestätigung der IHK zu Rostock zustande. Soweit für eine Veranstaltung ausdrücklich bestimmt ist, dass keine gesonderte Anmeldebestätigung erfolgt, kommt der Vertrag mit Zugang der Anmeldung bei der IHK zu Rostock zustande, sofern die Anmeldung berücksichtigt werden kann.
(3) Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur, soweit die jeweilige Veranstaltung nicht ausgebucht ist und die Anmeldung von der IHK zu Rostock bestätigt bzw. angenommen wurde. Für einzelne Veranstaltungen können abweichende Teilnahme- oder Auswahlkriterien gelten.
(4) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird der Anmeldende hierüber informiert.
(5) Ist Vertragspartner nicht zugleich Teilnehmerin oder Teilnehmer der Veranstaltung, bleibt der Vertragspartner für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten verantwortlich, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.
3. Teilnahmeentgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe des Teilnahmeentgelts ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsankündigung bzw. der Anmeldebestätigung.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Teilnahmeentgelt mit Zugang der Rechnung bzw. der Anmeldebestätigung fällig. Maßgeblich ist der in der Rechnung angegebene Zahlungstermin.
(3) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Dritte, insbesondere Arbeitgeber, Förderstellen oder sonstige Kostenträger, die Kosten der Teilnahme übernehmen. Der Vertragspartner bleibt gegenüber der IHK zu Rostock Zahlungsschuldner, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Soweit für die Veranstaltung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind Kosten für Lernmittel, Prüfungen, Tests, Übernachtungen, Verpflegung, An- und Abreise sowie sonstige Nebenleistungen nicht im Teilnahmeentgelt enthalten.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die IHK zu Rostock berechtigt, nach erfolgloser angemessener Zahlungsaufforderung die Teilnahme zu verweigern bzw. den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4. Rücktritt durch den Vertragspartner und Kündigung
(1) Das nachfolgend geregelte vertragliche Rücktrittsrecht gilt zusätzlich zu gesetzlichen Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechten. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht von Verbrauchern, werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt.
(2) Bei Veranstaltungen kann der Vertragspartner bis mindestens sieben Werktage vor Beginn der Veranstaltung durch Erklärung in Textform gegenüber der IHK zu Rostock vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der IHK zu Rostock.
(3) Erfolgt der Rücktritt innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist, wird ein bereits gezahltes Teilnahmeentgelt vollständig erstattet.
(4) Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf der in Absatz 2 genannten Frist, kann die IHK zu Rostock eine angemessene Entschädigung in Höhe des vereinbarten Teilnahmeentgelts verlangen, sofern der Vertragspartner nicht nachweist, dass der IHK kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Der IHK bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(5) Die Entschädigung nach Absatz 4 entfällt, wenn der Vertragspartner eine geeignete Ersatzperson benennt und diese anstelle der ursprünglich angemeldeten Person an der Veranstaltung teilnimmt, soweit der IHK die Teilnahme dieser Person zumutbar ist und keine entgegenstehenden gesetzlichen oder organisatorischen Gründe bestehen.
(6) Für mehrtägige Lehrgänge gelten besondere Rücktritts- und Kündigungsfristen.
- a) Ein Rücktritt durch Erklärung in Textform gegenüber der IHK zu Rostock ist bis zu zwei Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtsveranstaltung möglich. In diesem Falle wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 v.H. des Lehrgangsentgelts, maximal jedoch EUR 50,00 fällig. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK zu Rostock.
- b) Nach Ablauf dieser 2-Wochen-Frist ist eine Kündigung in Textform - soweit nichts anderes vereinbart ist - nur mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich. In diesem Fall wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 v.H. des Lehrgangsentgelts, maximal jedoch € 125,00 fällig. Hiervon unberührt bleiben bereits fällig gewordene Teilbeträge. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Die Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungsterminen berechtigt grundsätzlich nicht zur Minderung oder Erstattung des Teilnahmeentgelts, soweit nicht gesetzliche Ansprüche oder eine abweichende Vereinbarung bestehen.
5. Kostenfreie Veranstaltungen
(1) Für kostenfreie Veranstaltungen wird kein Teilnahmeentgelt geschuldet.
(2) Die bloße Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bearbeitung der Anmeldung, zur Teilnehmerverwaltung, zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung, zur Kommunikation mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen stellt keine entgeltliche Gegenleistung für die Teilnahme dar, soweit die Daten ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet werden.
(3) Ob bei einer kostenfreien Veranstaltung ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere bleiben die §§ 312 ff. BGB unberührt. Soweit die gesetzlichen Vorschriften über Verbraucherverträge gemäß § 312 Abs. 1a BGB auch auf einen kostenfreien Vertrag Anwendung finden, gelten die gesetzlichen Informations- und Widerrufsrechte entsprechend.
(4) Soweit bei einer kostenfreien Veranstaltung kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, begründet die Anmeldung kein vertragliches Widerrufsrecht. Ein freiwilliges Rücktrittsrecht kann sich aus der jeweiligen Veranstaltungsankündigung oder einer ausdrücklichen Vereinbarung ergeben.
6. Kündigung und Ausschluss durch die IHK zu Rostock
(1) Die IHK zu Rostock kann einen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt, die Durchführung der Veranstaltung erheblich stört, gegen verbindliche Teilnahme-, Haus- oder Nutzungsregeln verstößt oder sonst ein Festhalten am Vertrag für die IHK zu Rostock unzumutbar ist.
(3) Die IHK zu Rostock kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der weiteren Teilnahme an einer Veranstaltung ausschließen.
(4) Im Falle eines Ausschlusses aufgrund eines vom Vertragspartner bzw. der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer zu vertretenden wichtigen Grundes bleibt der Anspruch der IHK zu Rostock auf das vereinbarte Teilnahmeentgelt nach Ziff. 3 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(5) Ist der Vertragspartner nicht zugleich Teilnehmerin oder Teilnehmer, hat er sich das Verhalten der von ihm angemeldeten Person im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurechnen zu lassen.
7. Absage, Verlegung und Änderungen von Veranstaltungen
(1) Die IHK zu Rostock kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, zeitlich oder örtlich verlegen oder inhaltlich angemessen ändern.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Ausfall oder Verhinderung von Referentinnen oder Referenten, Störungen am Veranstaltungsort, technischen Störungen bei Online-Veranstaltungen oder einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl.
(3) Bei einer Absage der Veranstaltung durch die IHK zu Rostock werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Soweit eine Veranstaltung auf einen anderen Termin oder an einen anderen Ort verlegt wird und die Teilnahme dem Vertragspartner nicht zumutbar ist, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall erstattet.
(5) Änderungen einzelner Referentinnen oder Referenten, des Veranstaltungsablaufs oder gleichwertiger organisatorischer Einzelheiten berechtigen nicht zur Minderung des Teilnahmeentgelts, sofern dadurch der Gesamtcharakter und die wesentlichen Inhalte der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
8. Urheberrecht und Veranstaltungsunterlagen
(1) Die von der IHK zu Rostock oder von Referentinnen und Referenten zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Die Unterlagen dürfen ausschließlich für persönliche bzw. interne Zwecke der Teilnehmerin oder des Teilnehmers verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung oder sonstige Nutzung für Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
(3) Die Aufzeichnung von Veranstaltungen, insbesondere durch Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen, ist nur mit vorheriger Zustimmung der IHK zu Rostock und gegebenenfalls der betroffenen Referentinnen und Referenten zulässig.
(4) Soweit die IHK zu Rostock selbst Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen anfertigt, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hierüber vor bzw. bei Beginn der Aufnahmen gesondert informiert. Erforderliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt.
9. Datenschutz
(1) Die IHK zu Rostock verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Speicherdauer, ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der IHK zu Rostock in ihrer jeweils geltenden Fassung.
(3) Soweit personenbezogene Daten zur Durchführung der Veranstaltung an Referentinnen und Referenten, Kooperationspartner oder sonstige Dienstleister übermittelt werden, erfolgt dies nur auf einer hierfür bestehenden datenschutzrechtlichen Grundlage.
(4) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung stellt keine Einwilligung in eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecken dar, die für die Durchführung der Veranstaltung nicht erforderlich sind. Soweit eine solche Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt.
10. Haftung
(1) Die IHK zu Rostock haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IHK zu Rostock, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die IHK zu Rostock nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der IHK zu Rostock für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Die IHK zu Rostock haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, soweit die IHK den Schaden nicht zu vertreten hat.
11. Vertragliche Erklärungen und Nebenabreden
(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen oder in den besonderen Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich die Schriftform vorgeschrieben ist, können Erklärungen der Vertragsparteien in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail, abgegeben werden.
(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen der IHK zu Rostock und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
(3) Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
12. Gerichtsstand
(1) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Rostock Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
13. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Soweit einem Verbraucher bei einem Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den §§ 312g, 355 BGB zusteht, gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK zu Rostock, Ernst-Barlach-Str. 1-3, 18055 Rostock, Telefon 0381 338-0, E-Mail info@rostock.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (siehe unten) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter “Vertrag widerrufen” auf der Seite der gebuchten Veranstaltung ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
14. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie das folgende Formular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.
- An
IHK zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Telefon 0381 338-0
info@rostock.ihk.de - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
---
(*) Unzutreffendes streichen.
(*) Unzutreffendes streichen.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere verbraucherschützende Vorschriften, bleiben unberührt.