Vom 5. Oktober bis 5. November 2026 wählt die IHK zu Rostock eine neue Vollversammlung
Die IHK-Vollversammlung ist das „Parlament der Wirtschaft“. Hier legen Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region die Leitlinien der IHK-Arbeit fest und entscheiden über Themen, die für die Wirtschaft vor Ort von grundsätzlicher Bedeutung sind. In diesem Jahr wird die IHK-Wahl erstmals komplett digital durchgeführt. Dadurch wird die Beteiligung einfacher und zeitgemäßer.
Welche Wahlgruppen gibt es?
Die Sitze in der Vollversammlung verteilen sich auf acht Wahlgruppen, die alle Branchen der Wirtschaft repräsentieren:
- A - Industrie und Energie
- B - Groß- und Einzelhandel
- C - Logistik und Kommunikation
- D - Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe
- E - Finanzinstitute
- F - Vermittlergewerbe
- G - Beratung, Werbung sowie sonstige wissenschaftliche und technische Dienstleistungen
- H - sonstige Dienstleistungswirtschaft
Welche Wahlbezirke gibt es?
Im Bezirk der IHK zu Rostock gibt es zwei Wahlbezirke:
- I. Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Landkreis Rostock
- II. Landkreis Vorpommern-Rügen
IHK-zugehörige Unternehmen werden den Wahlbezirken anhand ihres Unternehmenssitzes zugeordnet. Im Fall von Wahlgruppe E entspricht der Wahlbezirk dem Kammerbezirk. Damit spiegelt die Vollversammlung auch die geografische Verteilung der Wirtschaft unseres IHK-Bezirkes wider.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Kammerzugehörigen, unabhängig von Größe, Bedeutung und Höhe des Kammerbeitrags. Jedes wahlberechtigte Unternehmen – ob groß oder klein – hat eine Stimme. Haben Sie mehrere Unternehmen, haben Sie auch mehrere Stimmen. Das Wahlrecht wird vom Inhaber, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Prokuristen, in bestimmten Fällen auch von einem Wahlbevollmächtigten (Wahlvollmacht), ausgeübt.
Das Wahlrecht beschränkt sich stets auf die Wahlgruppe und den Wahlbezirk des Kammerzugehörigen. Die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Wahlgruppe beziehungsweise einem Wahlbezirk erfolgt nach dem Schwerpunkt der gewerblichen Tätigkeit und dem Sitz des Unternehmens. Rechtzeitig vor der Wahl werden Wählerlisten ausgelegt, damit die Wahlberechtigten Gelegenheit haben, die Richtigkeit der Liste zu überprüfen.
Ich habe keine Wahlunterlagen erhalten – was nun?
Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen nicht erhalten oder verlegt haben, melden Sie sich bitte bei unseren Ansprechpartnern oder unter wahl@rostock.ihk.de.
Wer stellt das Ergebnis fest?
Das Wahlsystem zählt die elektronisch abgegebenen Stimmen aus. Das Ergebnis wird unverzüglich nach dem Ablauf der Wahlfrist (5. November 2026) durch den Wahlausschuss in Zusammenarbeit mit dem Wahldienstleister festgestellt.
Wann und wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?
Der Wahlausschuss gibt die Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber nach Auszählung der Stimmen auf der Webseite der IHK zu Rostock bekannt.
Was geschieht nach der Wahl?
Nach der Wahl konstituiert sich die Vollversammlung am 10. März 2027 und wählt das Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und bis zu fünf Vizepräsidenten, die die Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer von fünf Jahren wählt.
Kontakt
Nicole Vogelsang
