Digitaler Fahrtenschreiber und Kontrollgerätekarten

Alle Neufahrzeuge müssen mit einem intelligenten Tachographen ausgestattet sein. Der Einbau betrifft alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers. Ausnahmen sind in der Broschüre “Sozialvorschriften im Straßenverkehr” des Bundesamtes für Logistik und Mobilität beschrieben.

1. Funktion des Tachographens

Der Fahrtenschreiber ermöglicht das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Es besteht aus Verbindungskabeln, einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber und einer Fahrzeugeinheit. Das Gerät verfügt über vier Betriebsarten:
  • Betrieb
  • Kontrolle
  • Kalibrierung
  • Unternehmen
Die Daten können auf der Anzeige des Gerätes dargestellt, ausgedruckt oder heruntergeladen werden. Der Fahrtenschreiber ist so konstruiert, dass Daten bei einem durchschnittlichen Gebrauch für 365 Tage gespeichert werden. Für bestimmte Funktionen gibt es Gerätekarten (Fahrerkarte, Unternehmerkarte, Werkstattkarte, Kontrollkarte).

2. Die Fahrerkarte

Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten. Die Fahrerkarte wird hier von den Führerscheinstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgegeben.
Als Mindestanforderungen sind vorgesehen:
  • Entsprechender EU-Führerschein (Checkkartenformat)
  • Wohnsitznachweis in Deutschland (auch Personen mit gültiger Arbeitserlaubnis oder Arbeitsvertrag, die einen Wohnsitz außerhalb der EU haben)
  • Personalausweis sowie ein
  • biometrisches Lichtbild
Der Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre. Bei Verlust oder Diebstahl darf während eines Zeitraums von 15 Tagen weiter gefahren werden. Am Ende jeder Fahrt sind dann die Daten auszudrucken, mit Name und Führerschein oder Fahrerkartennummer zu versehen und zu unterschreiben.
Auf der Fahrerkarte werden folgende Daten aufgezeichnet:
  • Hinweis über den ausstellenden Staat
  • Dauer der Gültigkeit und Ausstellungsdatum
  • Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Karteninhabers
  • Daten, die die Benutzung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge betreffen (Datum, Zeiten, amtliches Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Aktivitäten (Datum, Zeit, gesamte gefahrene Strecke, Änderung der Aktivität)
  • Ereignisse, Fehler, Kontrollen
Die Fahrerkarte speichert 28 Tage durchschnittliche Fahreraktivitäten. Nach dieser Zeitspanne werden die jeweils ältesten Daten überschrieben.

3. Die Werkstattkarte

Die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmer oder die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenene Person sowie die verantwortliche Fachkraft (Installateur) fachlich geeignet sind. Sie ermöglicht die Prüfung und Kalibrierung bzw. das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.

4. Die Unternehmerkarte

Die Unternehmerkarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die im digitalen Fahrtenschreiber gespeichert sind. Sie ist fünf Jahre gültig.
Die Unternehmerkarte und Werkstattkarte können beantragt werden beim:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Erdgeschoss Zimmer-Nr.: 014
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
Telefon: 0385 3991-563
Telefax: 0385 3991-155
E-Mail: kgk@lagus.mv-regierung.de
Hier können die Anträge heruntergeladen werden. Die Beantragung kann per Post, per Fax, per E-Mail bzw. vor Ort erfolgen.