Lkw-Maut
Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm), die ausschließlich für die Güterbeförderung bestimmt sind oder dafür eingesetzt werden.
Ausnahmen von der Maut
- Kraftomnibusse,
- Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes,
- Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
- Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
- Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden.
- land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie den damit verbundenen Leerfahrten
- emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 29 Buchstabe a der Richtlinie 1999/62/EG bis zum 31.12.2025
- unter bestimmten Voraussetzungen Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5t und 7,5t
Höhe der Maut
Die Mautsätze sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben.
Der Mautsatz in Cent pro Kilometer setzt sich aus vier Mautteilsätzen für
Der Mautsatz in Cent pro Kilometer setzt sich aus vier Mautteilsätzen für
- die Infrastrukturkosten,
- die Luftverschmutzungskosten,
- die Lärmbelastungskosten und
- die Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen
zusammen.
Die Mautteilsätze für die Infrastruktur und die Lärmbelastungskosten sind abhängig von der Gewichtsklasse und oberhalb von 18 t technisch zulässiger Gesamtmasse zusätzlich von der Achszahl.
Der Mautteilsatz für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse, der Gewichtsklasse und oberhalb von 18 t technisch zulässiger Gesamtmasse zusätzlich nach der Achszahl. Jedes Fahrzeug wird aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sieben Kategorien A, B, C, D, E, F und G zugeordnet.
Die Lkw-Fahrer haben im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten die Aufgabe, die Gewichtsklasse korrekt einzustellen. Das Gewicht ist in folgende Gewichtsklassen einzuordnen: größer 3,5 - 7,49 Tonnen, 7,5 – 11,99 Tonnen, 12 Tonnen bis 18 Tonnen und größer 18 Tonnen zulässiges technisches Gesamtmasse. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 18 Tonnen wird zusätzlich nach bis zu 3 bzw. über 4 Achsen unterschieden, die der Lkw-Fahrer im Fahrzeuggerät anzugeben hat. Eine Übersicht der Tarife steht beim Mautbetreiber Toll-Collect zur Verfügung.
Ab 01.12.2023 wurde das Mautsystem um einen Teilsatz für CO2-Ausstoß erweitert. Die Höhe der Maut pro Kilometer hängt davon ab, wie viel Kohlendioxid (CO2) ein Fahrzeug ausstößt. Diese Regelung basiert auf der sogenannten EU-Eurovignettenrichtlinie (RL 1999/62/EG).
Mit der Einführung der CO2-Emissionsklassen wurde die technische zulässige Gesamtmasse (tzGm) des Fahrzeuges als Grundlage für die Gewichtsklasse herangezogen (Feld F.1. im Fahrzeugschein). Diese ersetzt die bisherige im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse (Feld F.2.).
Fahrzeuge (z.B. abgelastete) mit einer zulässigen Gesamtmasse kleiner 7,5t und einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5t sind ab dem 01.12.2023 mautpflichtig!
Bitte prüfen Sie alle Ihre Fahrzeuge bezüglich einer Mautpflicht und beantragen Sie ggf. die richtige Einstufung. Nutzen Sie dafür z.B. den Emissionsklassen-Finder von Toll Collect. Zur Ermittlung der Emissionsklasse benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung (ZB) des Fahrzeuges, das Costumer Information File (CIF) und das Certificate of Conformity (COC).
Möglichkeiten der Mautzahlung
Automatisches System
- Eine Registrierung bei Toll-Collect ist erforderlich (mit Bonitätsprüfung!).
- Der Kunde erhält Fahrzeugkarte.
- Bei unzureichender Bonität erfolgt eine Registrierung nur bei Mautvorauszahlung!
- Mit der Fahrzeugkarte ist der Einbau des Fahrzeuggeräts "On-Board-Unit" (OBU) möglich.
- Die OBU wird kostenlos zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum von Toll Collect.
- Die Einbaukosten trägt der Unternehmer.
- Die Bedienung beschränkt sich auf:
- den Einschub der Mautkarte und
- die Angabe der Gewichtsklasse (abhängig von Anhänger oder Auflieger). - Die Funktionskontrolle erfolgt über eine Signallampe.
- Das Gerät zeigt die angefallenen Gebühren an.
- Es ist keine weitere Bedienung während der Fahrt notwendig.
Manuelles System
- Es gibt zwei Möglichkeiten der Einbuchung am Mautterminal: mit Registrierung oder ohne Registrierung.
- Ohne Registrierung: Der Fahrer bucht vor Befahren der Autobahn die Strecke, die er befahren möchte.
- Eine weitere Variante ist die vorherige Buchung im Internet. Voraussetzung dafür ist die Registrierung.
Erforderliche Eingaben für registrierte Benutzer sind:
- Lkw-Daten für registrierte Nutzer sind gespeichert
- Achszahl
- Startpunkt
- Fahrtstrecke
- Zielpunkt
- Zeitpunkt der Abfahrt
Darüber hinaus müssen bei nicht registrierten Nutzern folgende Eingaben gemacht werden:
- Fahrzeug-Kennzeichen
- Schadstoffklasse eingeben
Zahlungsweise
- Lastschriftverfahren
Die Maut wird am Ende des Monats vom Konto des Unternehmers eingezogen. Der Nachweis der Bonität ist erforderlich. - Tankkartenverfahren
Der Einzug erfolgt über die Tankkartenherausgeber. Dazu ist mit dem Tankkartenherausgeber eine besondere Vereinbarung zu treffen. Auch hier ist die Bonität nachzuweisen. - Guthabenkonto
Der Unternehmer bekommt bei Toll Collect ein Guthabenkonto und zahlt darauf ein Guthaben ein. Davon wird die Maut anfallende Maut abgezogen. Diese Zahlungsweise kommt insbesondere bei nicht ausreichendem Bonitätsnachweis in Betracht.
Ausnahme Handwerkerfahrzeuge
Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und
- Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
- handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Die Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Fallen Sie unter diese Ausnahme, können Sie Ihr Unternehmen bei Toll Collect registrieren. Dies bietet den Vorteil, dass bei Mautkontrollen diese Informationen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden. → Zur Registrierung.
Die IHKs in MV sehen die Erhöhung der Maut sehr kritisch und haben sich mehrfach positioniert, zum Beispiel bei der Landesverkehrskonferenz Mecklenburg-Vorpommern, im Landtag und mit einer Presseinformation.
Kontaktadressen für weitere Informationen
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Außenstelle Schwerin
Bleicherufer 11
19053 Schwerin
Tel.: 0385 59141-0
Fax: 0385 59141-290
www.balm.bund.de
Außenstelle Schwerin
Bleicherufer 11
19053 Schwerin
Tel.: 0385 59141-0
Fax: 0385 59141-290
www.balm.bund.de
Toll Collect (Betreiberkonsortium des Erfassungssystems für die Lkw-Maut)
Tel: 0800 222 26 28
www.toll-collect.de
Tel: 0800 222 26 28
www.toll-collect.de