Internationaler Güterkraftverkehr

Nationale Beförderungen

Mit der "Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr" dürfen Sie ausschließlich deutschlandweit Transporte durchführen. Die Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie Fahrzeuge über 3,5t zGG im gewerblichen Güterkraftverkehr einsetzen. Angaben über die Voraussetzungen für die Erteilung der Güterkraftverkehrserlaubnis finden Sie in unserem Informationsblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 221 KB). Die Erlaubnis wird für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt.

EU-weite Beförderungen

Wenn Sie im EU-Raum tätig werden wollen, benötigen Sie eine "Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr" (EU-Lizenz). Seit dem 21. Mai 2022 gilt diese Genehmigungspflicht bereits für Transporte mit Fahrzeugen ab 2,5t zGG. Für Transporte, die über den Bereich der EU-Mitgliedsstaaten hinausgehen, sind ergänzende Genehmigungen erforderlich.
Die EU-Lizenz berechtigt zum innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Transport in alle EU-Mitgliedsstaaten sowie den zusätzlichen nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Lichtenstein). Sie schließt somit die Güterkraftverkehrserlaubnis ein. Angaben über die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz finden Sie in unserem Informationsblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 221 KB). Die EU-Lizenz wird ebenfalls für die Dauer von bis zu zehn Jahre befristet.

CEMT-Genehmigung

Die CEMT-Genehmigungen berechtigen grundsätzlich zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr, bei denen Be- und Entladeort in zwei verschiedenen CEMT-Mitgliedstaaten (CEMT – Conférence Européenne des Ministres des Transports – Europäische Konferenz der Verkehrsminister) liegen. Welche das sind, können Sie dem Merkblatt für Inhaber von CEMT-Genehmigungen entnehmen.
Diese Genehmigungen berechtigen nicht zu Binnenverkehr in einem CEMT-Mitgliedstaat und auch nicht zu Beförderungen zwischen einem Mitgliedstaat der CEMT und einem Nicht-Mitgliedstaat.
CEMT-Jahresgenehmigungen werden grundsätzlich nur in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren für das kommende Jahr vergeben. Sie werden in Deutschland nur noch erteilt für Fahrzeuge mit mindestens “EURO IV sicher”-Standard der CEMT.
Antragsformulare sind im September des Vorjahres bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Logistik und Mobilität zu beantragen und dann bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres ausgefüllt und vollständig dort vorzulegen.
Nur in ausführlich begründeten Sonderfällen sind im Rahmen eines Restkontingents auch im aktuellen Jahr CEMT-Jahresgenehmigungen möglich. Diese sind schriftlich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität, Genehmigungsausgabe Berlin, anzufordern.
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Genehmigungsausgabe Berlin
Johannisstr. 5-6
10117 Berlin
Telefon: 030 288 85 63
E-Mail: balm-berlin@balm.bund.de

Bilaterale Genehmigung

Bilaterale Genehmigungen sind Einzelfahrt- und Zeitgenehmigungen, die auf der Grundlage von Abkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat bilateral vereinbart wurden. Sie werden an Unternehmer mit Sitz in Deutschland ausgegeben.
Bilaterale Abkommen der Bundesrepublik Deutschland bestehen mit folgenden Ländern:
Albanien, Armenien, Aserbeidschan, Belarus, (Weißrussland), Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Finnland, Georgien, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo, Lettland, Litauen, Marokko, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Österreich, Portugal, Russische Föderation, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tadschikistan, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan.
Ab dem 01.12.2024 werden alle bilateralen Genehmigungen vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Büro Berlin ausgegeben.
Die Anträge können Sie auf der Homepage des BALM herunterladen.
Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik, Unter den Linden 24, 10117 Berlin, Tel. 030 4050228-0, E-Mail: info@dslv.spediteure.de bietet ein Handbuch mit dem Titel "Handbuch des internationalen Straßengüterverkehrs" (Europa, Nordafrika, Naher und Mittlerer Osten) an, in dem alle Bestimmungen für diese Länder enthalten sind.