Die Eurovignette für die Verbundstaaten
In den Ländern, in denen keine Straßenmaut erhoben wird, besteht die Gebührenpflicht in Form der Eurovignette.
Die Eurovignette gilt für alle Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Busse sind ausgenommen. Zur Zeit ist das Mitführen einer Eurovignette in Luxemburg, Niederlande und Schweden erforderlich.
Die Arbeitsgemeinschaft Gebührenentrichtungssystem (AGES) verfügt über eine aktuelle Liste der Verkaufsstellen für die Eurovignette. Über das Internetportal der AGES www.eurovignette.eu kann die Eurovignette auch online gebucht werden.
Am 25.03.2025 tritt die auf CO2-Emissionsklassen basierende Tarifstruktur für die Eurovignette in Kraft. Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen vom Fahrzeughersteller für die CO2-Emissionsklasse.
In den Niederlanden wird die Eurovignette voraussichtlich am 01.07.2026 abgeschafft. Die Niederlande werden auf eine kilometerabhängige Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 t tzGM umstellen. Der geplante Starttermin ist der 1. Juli 2026. Weitere Informationen finden Sie unter www.trucktol.nl.