Die Eurovignette für die Verbundstaaten

In den Ländern, in denen keine Straßenmaut erhoben wird, besteht die Gebührenpflicht in Form der Eurovignette.
Die Eurovignette gilt für alle Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Busse sind ausgenommen. Zur Zeit ist das Mitführen einer Eurovignette in Dänemark, Luxemburg, Niederlande und Schweden erforderlich.
Die Arbeitsgemeinschaft Gebührenentrichtungssystem (AGES) verfügt über eine aktuelle Liste der Verkaufsstellen für die Eurovignette. Über das Internetportal der AGES www.eurovignette.eu kann die Eurovignette auch online gebucht werden.
Dänemark steigt zum 01.01.2025 aus dem Eurovignetten-System aus und wird stattdessen eine kilometerabhängige Maut für schwere Nutzfahrzeuge einführen. Zunächst gilt das Bezahlsystem nur für Fahrzeuge über 12 t, ab 2027 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.