Die Eurovignette für die Verbundstaaten

In den Ländern, in denen keine Straßenmaut erhoben wird, besteht die Gebührenpflicht in Form der Eurovignette.
Die Eurovignette gilt für alle Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Busse sind ausgenommen. Zur Zeit ist das Mitführen einer Eurovignette in Luxemburg, Niederlande und Schweden erforderlich.
Die Arbeitsgemeinschaft Gebührenentrichtungssystem (AGES) verfügt über eine aktuelle Liste der Verkaufsstellen für die Eurovignette. Über das Internetportal der AGES www.eurovignette.eu kann die Eurovignette auch online gebucht werden.
Am 25.03.2025 trat die auf CO2-Emissionsklassen basierende Tarifstruktur für die Eurovignette in Kraft.
In den Niederlanden wurde die Eurovignette zum 01.07.2026 abgeschafft und auf ein kilometerabhängiges Mautsystem für Fahrzeuge über 3,5 t tzGM umgestellt. Weitere Informationen finden Sie unter www.trucktol.nl.