Die Eurovignette für die Verbundstaaten
In den Ländern, in denen keine Straßenmaut erhoben wird, besteht die Gebührenpflicht in Form der Eurovignette.
Die Eurovignette gilt für alle Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Busse sind ausgenommen. Zur Zeit ist das Mitführen einer Eurovignette in Luxemburg, Niederlande und Schweden erforderlich.
Die Arbeitsgemeinschaft Gebührenentrichtungssystem (AGES) verfügt über eine aktuelle Liste der Verkaufsstellen für die Eurovignette. Über das Internetportal der AGES www.eurovignette.eu kann die Eurovignette auch online gebucht werden.
Am 25.03.2025 tritt die auf CO2-Emissionsklassen basierende Tarifstruktur für die Eurovignette in Kraft. Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen vom Fahrzeughersteller für die CO2-Emissionsklasse.
Dänemark ist zum 01.01.2025 aus dem Eurovignetten-System ausgestiegen und hat stattdessen eine kilometerabhängige Maut für schwere Nutzfahrzeuge eingeführt. Zunächst gilt das Bezahlsystem nur für Fahrzeuge über 12 t, ab 2027 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.